Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2007-03-19
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19
Wortprotokoll
Die vom Volk 1994 knapp angenommene Rassismusstrafnorm dient der Linken zunehmend als Vehikel, um eine Diskussion über die Einwanderungspolitik, die Asyl- und Sozialmissbräuche, die Ausländerkriminalität, den Islamismus oder die Entwicklungshilfe möglichst schon im Keime zu ersticken. Die Linke lebt offenbar bestens im Klima der strafgesetzlichen Bedrohung der freien Meinungsäusserung und scheint über die Atmosphäre des Kuschens keineswegs unglücklich. (Unruhe) Es sind wohlgemerkt dieselben fortschrittlichen Mitmenschen, die sich noch vor kurzer Zeit über jede Art Gesinnungsschnüffelei und staatliche Fichierung aufs Heftigste erregen konnten.
Die ohne Zustimmung von Volk und Parlament installierte Eidgenössische Kommission gegen Rassismus gebärdet sich als Zensur- und Umerziehungsbehörde und missbraucht ihre Stellung dauernd zu Wahlkampf- und Abstimmungszwecken. Wenige Tage vor den Wahlen 1999 verunglimpfte sie den heutigen Bundesrat Christoph Blocher in einer Medienmitteilung, indem sie ihn in eindeutig ehrverletzender Weise der "Mittäterschaft als Einheizer von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" bezichtigte. Bei den Wahlen 2003 sagte der Präsident der Kommission, die SVP bewege sich "in der Grauzone zwischen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit". Die Kommission mischte sich fortwährend mit eigenen Parolen und Kampagnen in Volksabstimmungen ein, etwa in jene über die Asyl-Initiative der SVP, über die erleichterte Einbürgerung oder über das Asyl- und Ausländergesetz, das vom Volk mit 70 Prozent Jastimmen angenommen wurde. Verschiedentlich wurden auch Entscheide des Souveräns über Einbürgerungen kritisiert.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus versucht regelmässig, politisch missliebige Meinungen zu unterdrücken, zu desavouieren und zu kriminalisieren. Diese einseitige Politpropaganda erstaunt nicht angesichts der äusserst einseitigen Zusammensetzung der Kommission. Hier geben sich Linksaktivisten, Migrationsfunktionäre, Kirchenvertreter, Hilfswerkler und Gewerkschafter die Klinke in die Hand. Von den neunzehn Mitgliedern können nur gerade drei einigermassen dem bürgerlichen Lager zugerechnet werden; ich zähle hier das linke FDP-Mitglied Georg Kreis dazu, das heute aktiv Abwahlszenarien gegen Bundesrat Blocher erarbeitet. (Unruhe) Dies widerspricht entschieden Artikel 9 der geltenden Verordnung über die ausserparlamentarischen Kommissionen, der eine ausgewogene Zusammensetzung solcher Kommissionen vorschreibt.
Was unternimmt das dieser Kommission vorgesetzte, von der FDP geführte Departement des Innern eigentlich dagegen? Gar nichts unternimmt es, obwohl die Veröffentlichung von allen Mitteilungen, Berichten, Empfehlungen und Anträgen der Rassismuskommission der Zustimmung des EDI bedarf. Das ist ein Bundesratsbeschluss vom 23. August 1995.
Wir haben besorgniserregende Strafurteile wegen angeblich falscher Meinungen, wegen falscher historischer Urteile. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie und keine Meinungsvielfalt. Darum müsste eigentlich jede Partei Interesse an der Meinungsfreiheit haben; und doch haben wir in den Neunzigerjahren zugelassen, dass die Meinungsfreiheit durch eine Gesinnungsstrafnorm und eine Rassismuskommission eingeschränkt wurde. Die Folgen waren bislang 250 Anzeigen und ein Klima der politischen Einschüchterung.
Was von staatlicher Gesinnungskontrolle, von Rassismuskommissionen und von Professoren wie Georg Kreis zu halten ist, hat Gottfried Keller in seiner Novelle "Das verlorene Lachen" treffend gesagt: "Wir müssen aufhören, stets von Neuem Lehrämter über das zu errichten, was kein Mensch den andern lehren kann." Denn es ist so, dass diese Ämter immer nur denen übertragen werden, die ihre Hände am gierigsten danach ausstrecken. Solche Lehrstühle über die Gesinnung der Mitbürger, da hat Gottfried Keller Recht, übernehmen immer nur die falschen Leute. Bei der Geschichtsschreibung, bei der Politik geht es um die Annäherung an die historische Wahrheit, und darum gibt es im Namen der Meinungsfreiheit nur eines: Die Rassismusstrafnorm und die Rassismuskommission sind baldmöglichst abzuschaffen, und Herr Bundesrat Couchepin und das EDI haben bei diesen einseitigen politischen Aussagen und der völlig einseitigen politischen Zusammensetzung dieser Kommission endlich Remedur zu schaffen.