Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-19
Wortprotokoll
Ich glaube, juristisch ist die Situation klar: Auch wenn Internetvermittler im Ausland für schweizerische Veranstaltungen vermitteln, unterliegen die Veranstaltungen in der Schweiz den Vorschriften der Mehrwertsteuer. Und je nach Höhe sind sie dann eben über der Grenze, dann können sie den Vorsteuerabzug geltend machen; oder sie sind darunter, dann müssen sie eine Taxe occulte in Kauf nehmen. Wenn im vorliegenden Fall zusätzliche Gebühren erhoben worden sind, die nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun haben und den Verdacht nahelegen, dass es sich um eine unlautere Absicht des Vermittlers handeln könnte, wäre es wichtig, dass man der Steuerverwaltung den Namen und die Umstände dieses Einzelfalles bekanntgäbe, damit sie sich aktiv einschalten könnte.