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preparatory:AB 73578

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-19

Wortprotokoll

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Mengen an Treibstoff aus erneuerbaren Rohstoffen, welche steuerbefreit importiert werden können, unter Berücksichtigung des inländischen Angebotes festlegt. Der Bundesrat wird den Umfang der Steuerbefreiung bestimmen, wobei sich diese Steuerbefreiung auf die Gase und nicht auf die erneuerbaren Treibstoffe bezieht, die ja ohnehin ganz befreit sind; also: Steuersenkungen auf Gase und Steuerbefreiung auf erneuerbare Rohstoffe.

Beim Umfang der Steuerbefreiung sind drei Faktoren berücksichtigt:

1. die einheimischen, nachwachsenden Rohstoffe;

2. der Beitrag dieser Treibstoffe an den Umweltschutz und an die energiepolitischen Zielsetzungen;

3. die Wettbewerbsfähigkeit dieser Treibstoffe gegenüber Treibstoffen aus fossilen Energien.

Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen werden grundsätzlich steuerfrei sein. Die Höhe der Steuerbegünstigung wird jedes Jahr neu überprüft, um eine Überkompensation zu vermeiden. Je nach Preisverhältnissen und Preisentwicklungen ist deshalb eine teilweise Besteuerung der biogenen Treibstoffe möglich. Die Mengenbeschränkung sowie der Umfang der Steuerbegünstigung werden auf der Stufe einer bundesrätlichen Verordnung noch zu regeln sein. Der ab Inkrafttreten der Änderung des Mineralölsteuergesetzes geltende Steuersatz wird erst ab diesem Zeitpunkt bekannt sein. Sie können davon ausgehen, dass wir die vom Parlament in beiden Räten jetzt beschlossene Änderung auf Ende dieses Jahres in Kraft setzen werden.