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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-19

Wortprotokoll

In seinem Bericht zur Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 bekennt sich der Bundesrat zu einer nachhaltigen Entwicklung der drei Landesflughäfen. Die Nachhaltigkeit umfasst erstens den wirtschaftlichen Aspekt Nachfrage, zweitens den umweltpolitischen Aspekt - da geht es um Lärm - und drittens die sozialpolitische Frage. Aus diesem Grund ist die Meinungsäusserung der Bevölkerung des direkt betroffenen Kantons Zürich für den Bund im Rahmen seiner Abwägungen zur Nachhaltigkeit auch von Bedeutung. Bei der Plafonierungs-Initiative handelt es sich um eine kantonalzürcherische Vorlage, zu der sich die Zürcher Bevölkerung zu äussern hat.

Der Bund äussert sich dazu aus zwei Gründen nicht: Einerseits wird das Abstimmungsergebnis - wie in der vorherigen Antwort dargelegt - in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen einfliessen. Andererseits hängt die Haltung des Bundes davon ab, wie die Zürcher Regierung bei der Annahme der Initiative deren Auftrag umsetzen würde. Reichte der Flughafen Zürich jetzt ein Betriebsreglement ein, das den Wortlaut der Initiative zum Inhalt hätte, würden wir ein solches Gesuch nicht genehmigen, weil es der schweizerischen Luftfahrtpolitik widerspricht. Das heisst aber nicht - und das muss ich auch sagen -, dass die Initiative rechtswidrig wäre oder dass die Initiative Bundesrecht verletzen würde.