Goll Christine · Nationalrat · 2007-03-19
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Erst heute behandelt unser Rat jene Probleme, die schon seit sehr langer Zeit einer Lösung harren. In der Zwischenzeit, in den letzten drei Jahren seit dem letzten Wahljahr, 2003, dominierte in der politischen und medial begleiteten öffentlichen Debatte eine unerträgliche und verachtende Rhetorik gegenüber Menschen, die von IV-Leistungen abhängig sind. Die kollektive Diffamierung von Menschen mit Behinderungen hat bereits beträchtlichen Schaden angerichtet. Der Zugang zur Rente ist in der Praxis erschwert worden. Mit einem Rückgang von 30 Prozent bei den Neurenten sind die kühnsten Träume des Bundesrates weit übertroffen worden, ohne dass die zahlreichen Paragrafen der 5. IV-Revision mit Sanktionen für die Versicherten, zur Bevormundung von Behinderten und zur Ausdehnung der Willkür bei den kantonalen IV-Stellen überhaupt in Kraft sind. Es fragt sich nur, wo die Menschen geblieben sind, welche die Wirtschaft heute nicht mehr brauchen kann und die keine IV-Rente erhalten. Darüber schweigen sich der Bundesrat und die IV-Statistiken vornehm aus.
Es braucht keine Abschiebung von ausgemusterten Erwerbstätigen an die Sozialhilfe, sondern eine solide Finanzierungslösung für die IV. Es braucht also ein Konzept, das überzeugt. Die wichtigste Frage, woher die Mittel stammen sollen, um die IV-Defizite zu beseitigen, nämlich Lohnbeiträge oder Mehrwertsteuererhöhungen, werden wir erst bei der nächsten Vorlage diskutieren. Das Mehrheitskonzept überzeugt jedoch nicht, weil es erstens eine sehr hohe Hürde zu überwinden gilt, und zwar nicht in diesem Hause, sondern indem eine Mehrwertsteuervorlage das Volks- und Ständemehr erreichen muss, und weil zweitens genau eine solche Vorlage vor noch nicht allzu langer Zeit an der Urne gescheitert ist. Das Mehrheitskonzept überzeugt nicht, weil drittens die gescheiterte Vorlage im Jahre 2004 nicht nur von der SVP, sondern auch von der FDP aktiv bekämpft wurde, und zwar von jener FDP, die sich heute für eine Mehrwertsteuererhöhung in die Brust wirft und Abhilfe verspricht. Das Mehrheitskonzept überzeugt nicht, weil viertens eine befristete Mehrwertsteuerfinanzierung ein hohes Risiko darstellt. Wenn nämlich das anvisierte Ziel innert der Frist von sieben Jahren nicht erreicht werden kann, dann muss mit der ganzen Übung noch einmal von vorne begonnen werden.
Unser Konzept hingegen beinhaltet eine nachhaltige und vollständige Entschuldung der Invalidenversicherung über eine Lohnbeitragslösung. Darüber werden wir später, bei der zweiten Vorlage, zu entscheiden haben. Wenn Sie jedoch eine Mehrwertsteuerlösung bevorzugen, dann kann es auf keinen Fall eine befristete Lösung sein. Deshalb schlagen wir mit unserem Minderheitsantrag vor, die zeitliche Befristung, wie sie im Text formuliert ist, nämlich vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016, zu streichen.
Unser Minderheitsantrag verbindet zwei verschiedene materielle Anliegen. Ich begründe nun den zweiten Teil unseres Antrages: Obwohl die hohe Verschuldung der Invalidenversicherung schon sehr früh absehbar war, wurden nie ernsthafte Sanierungsstrategien entwickelt. Leistungsabbau war schon in den Neunzigerjahren die bundesrätliche Doktrin, doch die Mitte der Neunzigerjahre geplanten Rentenkürzungen im Rahmen der 4. IV-Revision erlitten an der Urne Schiffbruch. 70 Prozent der Stimmbevölkerung lehnten im Juni 1999 die Abschaffung von Viertelsrenten und Zusatzrenten für Ehepaare ab. Eine eigentliche Sanierungsstrategie war nie Gegenstand bundesrätlichen Nachdenkens. Präventive und nachhaltige Vorschläge für eine tatsächliche und nicht nur eine rhetorische Integration in den Arbeitsmarkt und für eine rasche Beseitigung des Schuldenberges wurden nie auf den Tisch des Hauses gelegt, obwohl allen klar war, dass die IV in den vergangenen Jahren nie die Mittel erhalten hat, um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, und obwohl allen Personen in diesem Saal klar ist, dass eine Sanierungsstrategie über rein ausgabenseitige Abstriche, sprich Rentenkürzungen, eine Illusion ist. Die SVP müsste hier schon so ehrlich sein zuzugeben, dass sie mit der geforderten 6. IV-Revision das Sozialwerk IV vollständig abschaffen möchte.
Nun aber in diese Vorlage eine Bedingung einzubauen, die eine Finanzierungslösung nur im Falle der Annahme der 5. IV-Revision am 17. Juni an der Urne verspricht, kommt einer Erpressung der Stimmbevölkerung gleich. Eine solche Erpressung gefährdet in hohem Masse unsere Demokratie, denn gegen die "Abbaurevision", die 5. IV-Revision, wurde erfolgreich das Referendum ergriffen und eingereicht. Diese Bestimmung, die also eine Verknüpfung mit der 5. IV-Revision herstellt und zur Bedingung macht, dass diese vom Volk angenommen wird, muss gestrichen werden. Ob die bürgerliche Mehrheit angesichts der bisherigen Verantwortungslosigkeit im Umgang mit der dringend notwendigen Finanzierung der IV eine Finanzierungslösung jemals verabschieden wird, selbst wenn am 17. Juni ein Ja zur 5. IV-Revision resultiert, ist alles andere als sicher. Klar ist aber: Bis zum 17. Juni wird keine definitive Finanzierungslösung unter Dach und Fach sein. Dazu reicht die Zeit nicht mehr. Dass auf die Politik der leeren Versprechungen kein Verlass ist, damit hat die Bevölkerung inzwischen genügend Erfahrungen.
Deshalb bitte ich Sie, die beiden Anliegen in unserem Minderheitsantrag zu unterstützen.