Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-19
Wortprotokoll
Nein, es wurde bis jetzt keine solche Studie in Auftrag gegeben. Das UVEK ist sehr zurückhaltend damit, Studien in Auftrag zu geben, hoffentlich im Einklang mit der Meinung des Parlamentes, dass hier nicht zu viel Geld für solche Institute ausgegeben werden sollte.
Massnahmen zur Beschränkung oder Regelung des Verkehrs können aus zahlreichen Gründen ergriffen werden, also beispielsweise zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Das ist ein wesentlicher Grund für die Kreisel. Seit in den Kantonen sukzessive Kreisel gebaut worden sind, ist ein Rückgang der Unfälle an diesen Orten - das waren ja vorher Kreuzungen - zu beobachten. Die Kanalisierung des Verkehrs, die erleichterte Durchfahrt des Verkehrs, auch des öffentlichen Verkehrs, ist ein Motiv für solche Massnahmen, aber auch durchaus der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und auch die Senkung der Luftverschmutzung. Diese Gründe sind grundsätzlich gleichwertig. Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismässigkeit ist jeweils abzuklären, ob eine Verkehrsanordnung geeignet oder erforderlich oder zumutbar ist, und dabei findet auch eine Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile statt. Die strikte Verfolgung der Maxime, einzig den Verkehr zu verflüssigen, um den CO2-Ausstoss zu senken, hätte somit in zahlreichen Fällen Nachteile bei anderen Faktoren zur Folge. Unter diesen Umständen macht eine entsprechende Studie keinen Sinn, umso weniger, als die entsprechende Zuständigkeit für Verkehrsbeschränkungen auf dem grössten Teil des Strassennetzes bei den Kantonen bzw. bei den Gemeinden liegt.