David Eugen · Ständerat · 2000-09-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-21
Wortprotokoll
Der Antrag Schmid Samuel möchte - wie der Antragsteller jetzt auch ausgeführt hat - einen Standard setzen. Aber er setzt den Standard an einem ganz anderen Ort als die Minderheit. Wir möchten den Standard bei der Beratung setzen. Wie wird beraten? Er möchte mit seinem Antrag den Standard bei der Ausführung der Abtreibung setzen. Wie wird abgetrieben? Das sind zwei durchaus unterschiedliche Dinge.
Beim zweiten Punkt geht es auch um das Selbstbestimmungsrecht der Frau, welchen Arzt sie wählen will. Es geht um einen ärztlichen Eingriff, um die Wahl eines Arztes, zu dem man Vertrauen hat. Es geht um einen operativen Eingriff mit ganz anderen Rahmenbedingungen als eine Beratung. Wir wollen, dass unabhängig vom abtreibenden Arzt eine qualitativ hoch stehende Beratung vorgenommen wird.
Mit dieser neuen Ziffer gemäss Antrag Schmid Samuel wird das Problem nicht besser gelöst, sondern nur vergrössert.
Wie auch Herr Kollege Stadler angesprochen hat, ist es durchaus richtig, dass nachher auf kantonaler Ebene durch die Gesundheitsgesetzgebung sichergestellt werden kann, dass diese Möglichkeiten an sich bestehen. Aber dass man die Wahlfreiheit der Frau, welchen Arzt sie für den Eingriff aufsuchen möchte, einschränkt, halte ich für völlig unangemessen und auch nicht für zielkonform.