Heim Bea · Nationalrat · 2007-03-19
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Versicherte wie Versicherungen sind immer wieder erstaunt ob den hohen Preisen, die in der Schweiz für Hilfsmittel bezahlt werden müssen, sei es in der Invalidenversicherung oder im Rahmen der Krankenversicherung, die in dieser Motion das Thema ist. Was will die Motion? Sie will, dass im Bereich der medizinischen Hilfsmittel der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) mehr Markt zum Tragen kommt, dass ein Aushandeln von Marktpreisen möglich wird, eine Abkehr also von der Höchstvergütungspolitik, die wir mit unseren Krankenkassenprämien berappen.
260 Millionen Franken betrug die Gesamtvergütung im Jahr 2004 im Bereich der Migel zulasten der Krankenversicherung. Dass aber offenbar viel Luft in dieser Branche liegt, zeigt erstens der Preisüberwacher im Rahmen der Invalidenversicherung, wo er mit neuen Verträgen erreichte, dass die Hörgeräte plötzlich 30 Prozent billiger wurden. Zweitens belegen dies x Beispiele: von den Krücken, für die einzelne Hersteller nur einen Drittel des Preises verlangen, den Patienten und Kassen bezahlen, über den Blutzuckermessstreifen, der für die Hälfte des normalerweise den Kassen verrechneten Preises zu haben wäre, bis zu den Einlagen bei Blasenschwäche, die bis zu 70 Prozent billiger sein können.
Unverständlich aus Versichertensicht ist, dass der Bund gerade in diesem Bereich an der Festschreibung von Höchstpreisen festhält und eigentlich den Wettbewerb verweigert. Es liegt doch auf der Hand: Wenn eine Sozialversicherung verpflichtet wird, festgelegte Maximalpreise zu bezahlen, hat kein Unternehmer Interesse, die Ware billiger abzugeben; ja, der Unternehmer wäre gar kein Unternehmer, würde er nicht diesen Rahm abschöpfen. Selbst das BAG räumt ein, dass dieses System dazu geführt habe, dass sich die Hersteller von Medizinalprodukten am Maximalpreis orientieren.
Wenn meine Informationen stimmen, liegt das Problem offenbar auch in der Zusammensetzung der beratenden Kommission, indem die Preisvorschläge von Arbeitsgruppen [PAGE 388] kommen, in denen auch die Hersteller sehr gut vertreten sind. Ist übrigens, Herr Bundesrat, der Vorwurf einer grossen Kasse, dass mit den Höchstpreisen nicht nur der Wettbewerb verhindert, sondern auch Pfründe gesichert werden, gänzlich aus der Luft gegriffen? Der "Beobachter" zitiert zudem den Präsidenten von Fasmed, dem Verband der Schweizer Hersteller und Lieferanten von Medizinaltechnik, wie folgt: "Der Markt funktioniert durchaus. Es sind unsere Kunden .... die bei uns zu Marktpreisen einkaufen, aber bei den Kassen den Migel-Höchstbetrag einfordern und die Differenzen behalten."
Der Bundesrat selbst zeigt Einsehen - ich zitiere ihn hier -: Er will bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems die wettbewerbsrechtlichen Elemente noch stärker gewichten, Möglichkeiten zu Vertragslösungen bestünden durchaus.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. In der Stellungnahme zur beinahe gleichen Intervention von Frau Ruth Humbel Näf signalisiert der Bundesrat, dass er bei einer Annahme der Motion in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen würde, die Motion in einen Prüfungsantrag abzuändern - und prüfen muss man diesen Mechanismus ganz sicher. Es liegt ein Sparpotenzial in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages drin.
Ich bitte Sie darum, die Motion anzunehmen.