Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-03-20
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
Hier geht es nun um eine Frage, bei der die Herren, die jetzt vorher gross von Verantwortung gesprochen haben - Herr Pelli und Herr Gutzwiller -, auch gefragt sind, Verantwortung zu tragen. Es ist ja so, dass das Plenum jetzt beschlossen hat, die Finanzierung via Mehrwertsteuer vorzunehmen, bei der es länger geht, und nicht via Lohnprozente, bei welchen es wesentlich schneller, einfacher gegangen wäre. Das bedeutet deutsch und deutlich nichts anderes, als dass die IV-Schuld weiteransteigen wird. Diese Finanzierungslösung, die jetzt getroffen worden ist, führt zu einer Ausgleichsfinanzierung der Invalidenversicherung für die Zukunft, lässt aber das Problem der Finanzierung der aufgelaufenen Schulden nun unerledigt. Es handelt sich bekanntlich um inzwischen 9,3 Milliarden Franken. Diese Schulden werden in diesem Jahr auf etwa 10,8 Milliarden Franken steigen und danach weitersteigen. Das sind erhebliche Summen, allerdings Summen, mit denen der Bundesgesetzgeber umgehen kann und umgehen muss.
Mein Antrag zu Artikel 85a will, dass die heutigen politischen Verantwortungsträger - das heutige Parlament - sich dieser [PAGE 408] Aufgabe nicht entziehen, sondern sich dieser Aufgabe stellen, eine Entschuldung der IV durchführen und dieses Problem nicht einfach zukünftigen Generationen überlassen. Die Problemlage ist vergleichbar mit Problemlagen, die der Bundesgesetzgeber auch im Zusammenhang mit den Bundespensionskassen zu lösen hatte. Bei den Bundespensionskassen ging es um Beträge von rund 28 Milliarden Franken, insgesamt kumuliert, die zu bereinigen waren. Hier geht es nun um eine Summe von grob gesehen 10 bis 11 Milliarden Franken, als sogenannte Altlast. Eine solche Summe kann aber nun nicht einfach stehengelassen werden, eine solche Aufgabe soll nun nicht einfach zukünftigen Generationen überlassen bleiben, das wäre verantwortungslos.
Verantwortung zu tragen - Herr Pelli und Herr Gutzwiller - heisst, den Abbau derjenigen Schulden, die infolge der Versäumnisse des Bundesgesetzgebers aufgelaufen sind, jetzt, in den nächsten Jahren zu erledigen. Das kann getan werden, das muss getan werden, genauso, wie es bei den Bundespensionskassen getan worden ist. Die Voraussetzungen dafür sind prinzipiell günstig.
Man kann nun nicht so tun, als ob dieses Problem nicht existieren würde. Der Bund ist letztlich für dieses Problem verantwortlich. Es handelt sich um ein Versäumnis des Bundesgesetzgebers. Wenn man hier dieses grosse Problem der Finanzierung der Invalidenversicherung lösen will, muss man davon ausgehen, dass die Beiträge die eine Hälfte des Problems lösen müssen; die andere Hälfte des Problems muss durch diejenigen gelöst werden, die dafür die Verantwortung tragen, d. h., diese Hälfte des Problems muss über den Bundeshaushalt gelöst werden. Das ist eine adäquate Regelung des Problems. Ich meine, dass das hier auch adäquat ist, nicht nur in der Form des Beschlusses der Kommission - das betrifft den Antrag der Kommissionsmehrheit, der hier immerhin zu einer Übernahme der Zinsen führt -, sondern auch durch eine direkte Übernahme dieser Schuld.
Es ist natürlich so, dass die Übernahme der Schuld die Bundesschulden tendenziell um diesen Betrag erhöht. Der Bund ist aber der relativ beste Schuldner. Für ihn kommt die Verzinsung am günstigsten. Es ist so, dass dieses Problem nicht einfach abgeschoben werden kann, schon gar nicht auf die AHV. Weil dieses Problem lösbar ist, sollte man es eben jetzt lösen. Es muss gelöst werden.
Dass es sich volkswirtschaftlich gesehen um Dimensionen handelt, die in der schweizerischen Volkswirtschaft nicht einfach ohne Vergleich sind, mag ein letzter Hinweis zeigen: Wenn wir die Rechnungsabschlüsse, wenn wir die Gewinne der UBS, der CS anschauen, sehen wir, dass sie sich in der Grössenordnung von 11,3 Milliarden Franken bei der UBS bewegen, was in etwa mit der Grössenordnung bei der CS vergleichbar ist. Diese beiden Grossbanken wären allein in der Lage, je mit ihrem Jahresgewinn - allein mit dem Jahresgewinn! - die IV-Schuld zu tilgen. Allein schon diese Grössenordnung zeigt das Missverhältnis zwischen diesem privaten Reichtum und dieser öffentlichen Schuld, für die es nun dringend eine Lösung braucht.