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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-03-21

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit Humbel Näf, ergänzt durch den Antrag Stahl, abzulehnen. Wir sind hier im Bereich des Datenschutzes. Herr Wehrli, Sie sagen, der Datenschutz gelte in unserer Rechtsordnung nicht absolut. Das stimmt nur bedingt. Beim Datenschutz geht es um das elementare Verfassungsrecht des Schutzes der persönlichen Freiheit, und das ist ein zentrales Grundrecht, das in der Verfassung Vorrang hat. Seine Einschränkung ist nur unter ganz speziellen Gegebenheiten möglich; das Datenschutzgesetz konkretisiert das. Klar ist aber, dass es hier um besonders schützenswerte Daten geht. Das ist aufgrund des Datenschutzgesetzes unbestritten.

Nun kommt Herr Stahl und sagt, er sei auch für Datenschutz. Das mag ja abstrakt der Fall sein, nur nützt es nichts, wenn Sie einen Gesetzestext formulieren, in dem Sie zuerst den Datenschutz durchlöchern und am Schluss schreiben, dass der Datenschutz gilt. Dann können Sie den letzten Satz auch weglassen! Wichtig ist doch die Essenz dessen, was oben steht. Darum geht es, und daran ändert auch der Zusatz Stahl nichts.

Worum geht es hier im Einzelnen? Es geht um einen Fight zwischen den Krankenkassen und dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Oft stehen die Ärzte - zu Recht - auf der Seite der Betroffenen. Sie finden auf Seite 1 des heutigen "Tages-Anzeigers" ein weiteres beredtes Beispiel für diese Auseinandersetzung. Die Krankenkassen unternehmen natürlich alles, um die Datenmenge, die ihr zur Verfügung steht, zu erhöhen. Sie machen das mit dem Argument der Kostenkontrolle - alle sind für Kostenkontrolle -, aber diese eben kennt ihre Grenze dort, wo besonders schützenswerte Daten tangiert sind. Genau das will der Antrag der Minderheit Humbel Näf. Mit Verlaub gesagt, Frau Humbel: Sie tun dies ja nicht aus einem allgemein politischen Interesse, sondern Sie sind in dieser Auseinandersetzung Partei! Sie sind die Partei der Krankenkassen; Sie nehmen - wie die Krankenkassen - eine Durchlöcherung des Datenschutzes in Kauf, die nochmals sehr weit gehen soll. Denn wenn es für die Kostenkontrolle tatsächlich nötig wäre, hätte es der Bundesrat, der das ja auch auf seine Fahne schreibt, bereits integriert. Aber offensichtlich war der Bundesrat gut beraten, dem Datenschutz in dieser Auseinandersetzung den Vorrang zu geben.

Wenn Sie hier, mit oder ohne Zusatz aufgrund des Antrages Stahl, dem Antrag der Minderheit Humbel Näf nachgeben, dann unterwerfen Sie sich dem Diktat der Krankenkassen, den Datenschutz zu durchlöchern. Ich kann Ihnen auch als Patient, als privat Betroffener, sagen: Wenn Sie einmal in der Mühle eines Grossspitals sind, dann wird der Datenschutz kleingeschrieben. Schon heute ist im Grunde genommen eine echte Kontrolle über die Daten nicht mehr gewährleistet. Wenn Sie aber hier per Gesetz bezüglich der Krankenkassenposition legiferieren, dann öffnen Sie in einem noch viel weiter gehenden Masse Tür und Tor für diese Durchlöcherung.

Ich ersuche Sie dringend, diesen fatalen Antrag abzulehnen.