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Hofmann Hans · Ständerat · 2000-09-21

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-21

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Rückweisungsantrag Reimann, und ich bitte Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Dafür gibt es, wie wir gehört haben, gute formelle Gründe. Einen weiteren materiellen Grund möchte ich hier ganz speziell herausstreichen. Ich denke, dass sich die Kommission für Rechtsfragen mit ihrem heutigen Antrag über den Beschluss unseres Plenums, wie wir ihn in der Sommersession gefällt haben, hinweggesetzt hat. Wir haben damals einem Rückweisungsantrag Schmid Samuel zugestimmt. Dieser Antrag verlangte unter anderem, dass die Parlamentarische Initiative Haering Binder mit der Volksinitiative "für Mutter und Kind" zu koordinieren sei. Auch Kollege Toni Dettling, der damals seinen Rückweisungsantrag zugunsten desjenigen von Samuel Schmid zurückzog, begründete überzeugend, dass es keinen Sinn mache, über diese beiden völlig gegenläufigen Lösungsansätze getrennte Debatten zu führen, sondern dass nur mit einer Gesamtschau das unbestrittene, aber eben sehr umstrittene Problem, die Regelung des Schwangerschaftsabbruches, einer tragfähigen Lösung zugeführt werden könne. Dieser Meinung hat sich der Ständerat angeschlossen und das Geschäft mit diesem klaren Auftrag an die Kommission zurückgewiesen.

Ich bin nun sehr erstaunt, dass unsere Kommission das Geschäft heute wieder vorlegt, ohne dass wir im Besitz der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "für Mutter und Kind" sind. Wir haben gehört, dass der Bundesrat diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Die Erwägungen des Bundesrates, welche zu diesem weit tragenden Entscheid führten, haben für mich aber einen sehr hohen Stellenwert. Ich möchte sie kennen und schriftlich vor mir haben, wenn ich mich bezüglich des Themas Schwangerschaftsabbruch endgültig entscheiden muss.

Die Beweggründe des Bundesrates figurieren in seiner Botschaft, die wir heute aber noch gar nicht haben. Auch Frau Bundesrätin Metzler hat in der Sommersession gesagt: "Eine Koordination mit der Volksinitiative 'für Mutter und Kind' macht sicher Sinn. Für den Bundesrat wäre es aber im Hinblick auf die Botschaft zu dieser Volksinitiative hilfreich, wenn das Parlament - hier der Ständerat - über die vorliegende Gesetzesänderung entscheiden würde." (AB 2000 S 416)

So macht es sich der Bundesrat meines Erachtens zu einfach, wenn er sich quasi hinter dem Parlament versteckt, wenn er sich damit begnügt, zu den Anträgen der parlamentarischen Kommission Stellung zu nehmen, oder eben auf die Beschlüsse des Ständerates wartet, um damit seinen in Sachen Volksinitiative bereits getroffenen Entscheid nachträglich zu begründen. Ich denke, dass der Bundesrat gerade in dieser sensiblen und äusserst umstrittenen Frage des Schwangerschaftsabbruches seine Führungsrolle, seine Führungsverantwortung wirklich deutlich wahrnehmen sollte. Er muss dem Parlament gerade in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" klar sagen, wie er die Lösung dieses schwierigen Problems sieht. Dann könnten wir die beiden Geschäfte in Kenntnis aller Fakten und in Kenntnis der klaren Erwägungen des Bundesrates gemeinsam behandeln und einer, hoffentlich mehrheitsfähigen, Lösung zuführen, genauso wie [PAGE 541] wir das in der Sommersession beschlossen haben. Wir sollten uns an unsere eigenen Beschlüsse halten.

Tun wir das, dann müssen wir heute das Geschäft erneut zurückweisen. Unter einem Zeitdruck stehen wir wirklich nicht. Der Schwangerschaftsabbruch beschäftigt die eidgenössischen Räte schon seit dreissig Jahren, da kommt es auf eine oder zwei Sessionen mehr wirklich nicht an. Natürlich werden Sie jetzt denken: "Ja, ja, der Hofmann hat ja das letzte Mal den Nichteintretensantrag gestellt. Er will nun einfach verzögern, weil er ohnehin gegen den Schwangerschaftsabbruch ist." Natürlich wäre es mir lieber gewesen, der Ständerat wäre auf eine Fristenlösung erst gar nicht eingetreten. Dann wäre die Parlamentarische Initiative Haering Binder vom Tisch gewesen, und wir hätten dem Bundesrat ermöglicht, in diesem wichtigen Geschäft wieder die Führung zu übernehmen.

Aber nun sind wir eingetreten, und ich akzeptiere unseren Eintretensentscheid voll und ganz.

Ich bin es gewöhnt, Entscheide mitzutragen, auch wenn ich anderer Meinung war. Aber jetzt möchte ich mithelfen, diese, wie Frau Bundesrätin Metzler in der Sommersession so schön und treffend sagte, vermittelnde Lösung zu finden, welche der Achtung vor dem Leben und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermassen Rechnung trägt. Aber dazu müssen wir im Besitze aller Fakten und Grundlagen sein und gerade auch die Erwägungen des Bundesrates zur Volksinitiative kennen.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, dem Rückweisungsantrag Reimann zuzustimmen.