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Frick Bruno · Ständerat · 2000-09-21

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-21

Wortprotokoll

Nach den intensiven Worten meines Kollegen Jenny möchte ich einige ruhige Ausführungen zur Sache machen, die der Argumentation auch zugänglich sind.

Heute gilt in der Schweiz faktisch die Fristenlösung. Es ist nur eine Frage des Aufwandes, den richtigen Arzt zu finden und die nötigen Kilometer zu fahren. Im Gesetz besteht zwar noch eine restriktive Indikationenlösung, die von der Wirklichkeit aber völlig überholt worden ist.

Rückblickend müssen wir uns eingestehen, dass das Schweizervolk 1977 die Chance auf eine gute Lösung verpasst hat. Man wollte damals eine zeitgemässe Indikationenlösung, zugleich aber den Schutz und die Hilfe für die werdende Mutter gesetzlich regeln. Verpasst wurde die Chance, weil sich damals die Ultrakonservativen und die Fristenlösungsbefürworter in einer "unheiligen", aber erfolgreichen Allianz gefunden hatten.

Wo das Gesetz aber nicht mehr von der Gesellschaft akzeptiert ist, da brechen die Dämme, und das Gesetz wird zur Makulatur. Denn die von der Gesellschaft geschaffenen Fakten sind stärker als überholte Gesetze, die überhaupt nicht mehr durchgesetzt werden. Darum ist es heute schwierig, eine Lösung zu finden. Wir haben die Möglichkeit, entweder faktisch den heutigen Zustand zum Gesetz zu erklären, wie das die Fristenlösung vorsieht, oder wir können den Versuch unternehmen, wieder Dämme zu errichten, die nicht mehr bestehen, und können zugleich versuchen, Schutz und Hilfe für die schwangeren Frauen, die in eine Notlage geraten, gegenüber dem heutigen Gesetz wesentlich zu verbessern.

Von der Rückweisung, die Kollege Schmid Samuel in der letzten Session beantragt hat und die wir gutgeheissen haben, habe ich mir einiges versprochen. Von den Resultaten indessen bin ich sehr ernüchtert. Gebracht hat es wenig: einige Kosmetik an den Gesetzestexten und eine teilweise Verbesserung betreffend die Beratungsmöglichkeit. Wir hatten einen formellen und zwei materielle Aufträge erteilt.

Zum formellen Auftrag: Zur Frage der Koordination mit der Volksinitiative "für Mutter und Kind" hat Herr Hofmann vorhin gesprochen.

Wir haben aber auch zwei materielle Aufträge erteilt, nämlich erstens eine Lösung zu prüfen, in der in Bezug auf einen Schwangerschaftsabbruch die Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen der schwangeren Mutter und dem werdenden Kind berücksichtigt werden. In der Lösung, auch im Rapport von Herrn Dick Marty, sehe ich nicht, dass diese Rechtsgüterabwägung nochmals gründlich vorgenommen worden ist, dass Lösungen gesucht worden sind, um eine echte Rechtsgüterabwägung zu treffen. Heute müssen wir uns fragen: Wer nimmt die Interessen des ungeborenen Lebens wahr? Wer schützt das Kind in seinem Werden?

Zweitens haben wir den Auftrag gegeben, zu prüfen, ob allenfalls ein eigenes Gesetz zum Schutz der Schwangeren zu erlassen sei. Namentlich müsste es weitergehen als der heutige Zustand und folgende Bereiche umfassen: Unentgeltliche Beratung für Schwangere, ihre Partner und Angehörige und finanzielle Unterstützung der Schwangeren vor und nach der Geburt durch ein Gemeinwesen. Diesbezüglich fehlt alles.

Herr Marty hat in seinem Rapport mit keinem Wort erwähnt, wie die Kommission diesen Auftrag ausgeführt hat. Es fehlt ein Vorschlag, es fehlt auch ein Vorstoss. Nichts, einfach nichts ist mit diesem Auftrag geschehen. Ich bin - ich sage es deutlich - von der Arbeit der Kommission für Rechtsfragen nicht befriedigt.

[PAGE 542] Die Frage ist: Wie antworten wir darauf? Mit einem Rückweisungsantrag, wie ihn Herr Reimann gestellt hat? Von der Sache her wäre er begründet. Aber eine Rückweisung hat nur eine Chance, wenn der Beauftragte den Auftrag tatsächlich auch annehmen und umsetzen will. Diese Bereitschaft fehlt mir. Darum glaube ich, eine Rückweisung, so sehr sie in der Sache gerechtfertigt wäre, bringt uns die Lösung nicht.

Ich mag nicht verhehlen, dass mich die Anträge der Kommission aus folgenden vier Gründen nicht überzeugen:

1. Es fehlt mir die Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen und berechtigten Anliegen der Mutter und den ebenfalls berechtigten Anliegen des werdenden Kindes. Die Interessen des Kindes sehe ich nicht gewichtet. Auch der Kommissionssprecher hat nie von den Interessen des Kindes gesprochen. Wir haben gestern mit gutem Grund die Parlamentarische Initiative Marty Dick überwiesen, wonach Tiere keine Sache sind, sondern als gefühlsmässige Wesen ebenfalls eines Schutzes bedürfen. Das war richtig. Aber bezüglich des menschlichen Lebens vermisse ich heute diese Argumentation sowie die Konsequenz, wie wir dem Rechnung tragen.

Ich möchte kurz auf die Voten von Herrn Studer und Frau Brunner eingehen. Sie haben den Rechtsstaat angerufen und sinngemäss gesagt, ein Rechtsstaat messe sich daran, dass er die persönliche Freiheit respektiere. Herr Jenny ist noch weiter gegangen. Er hat gesagt, die Betroffenheit sei das ganz zentrale Element. Die betroffene Frau alleine könne und solle entscheiden. Diese Bedürfnisse und Anliegen gewichte ich hoch. Die Würde der Frau hat einen hohen, einen mit entscheidenden Stellenwert. Aber wer nimmt die Interessen des Kindes wahr? Wer trägt diesen Rechnung, wenn es einen Interessenkonflikt gibt? Diese Frage ist zur Hauptsache leider noch ausgeklammert. Der Konflikt ist einseitig gelöst, indem die Würde und die Entscheidfreiheit der werdenden Mutter alleine und jene des Kindes nicht mit entscheidend sind.

2. Die Mutter wird nach den vorliegenden Lösungen im schwierigen Entscheid am Schluss hauptsächlich allein gelassen. Vor allem Männern macht es die heute vorgesehene Lösung leicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und die Sache der Frau zu überlassen.

3. Es missfällt mir die Reduktion dieser sehr heiklen und tief gehenden Frage auf das Strafrecht. Eine umfassende Beratung und Hilfe, auch eine materielle Unterstützung, so wie sie im Rückweisungsantrag angeregt worden ist, gehören für mich ebenfalls zu einer Regelung des Schwangerschaftsabbruches. Diese ist nicht da, sie ist nicht einmal eingeleitet. Eine Bestrafung der Frau scheint mir ohnehin höchst problematisch. Sie

führt uns nicht ans Ziel. Aber die wirksame Hilfe, die Unterstützung fehlt.

4. Ich gestatte mir die Feststellung, dass auch die von der Mehrheit beantragte Gesetzeslösung in vielen Punkten nicht überzeugt. Ich greife ein Beispiel heraus: Der Schwangerschaftsabbruch ist dann gestattet, wenn eine Notlage der Frau besteht. So wird deklamiert. Aber was heisst "Notlage"? Die Notlage wird auf eine blosse schriftliche Erklärung der Frau reduziert. Damit wird sie zur recht oberflächlichen Lösung, die nicht zu überzeugen vermag. Sie haben recht gesagt, Herr Pfisterer, zwischen der Mehrheit und der Minderheit besteht eigentlich keine echte Variante. Es geht nur um die Frage: Soll die Beratung obligatorisch sein, oder soll sie nicht obligatorisch sein? Im Übrigen sind beides inhaltlich Fristenregelungen.

Ich glaube, wir haben heute eine Chance verpasst, eine wirkliche Variante, eine Alternative vorzulegen, die den heutigen, faktisch rechtsfreien Zustand wieder in geordnete Bahnen lenkt, die durchaus anspruchsvoll zu finden sind. Eine verbesserte Indikationenlösung, die aber gleichzeitig eine umfassende Beratung und einen Schutz der Mutter und des werdenden Kindes vorsieht, hätte überzeugen können. Sie hatte in der Kommission für Rechtsfragen keine Chance, wie wir aus der Diskussion gehört haben. Auch Herr Schmid Samuel hat seinen Antrag, den er in der Sommersession eingereicht hat, für die heutige Sitzung nicht mehr aufrechterhalten, weil dieser hier offensichtlich keine Chance hat. Deshalb bleibt uns nur die Abstimmung über die vorliegenden Anträge, allenfalls der Abstimmungskampf, wenn die Vorlagen nicht bereits in diesem Saal durch die Schlussabstimmungen fallen. Ich bedaure das, aber wenn es hier keine befriedigende Lösung gibt, können wir uns davon nicht entbinden. Eine neue Regelung soll nicht einfach die heutige, unbefriedigende Situation legalisieren, sondern neue, verbesserte Bahnen finden. Das wäre unsere Aufgabe.