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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-25

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-25

Wortprotokoll

Die Frage, die Frau Spoerry anspricht, ist in der Tat eine eher zentrale Frage. Wie die Regelung jetzt vorliegt, verdeutlicht sie, dass man das als Privatsphäre betrachtet und die Eigenverantwortung der Eltern in den Vordergrund stellen will.

Wenn es nicht zu einer Einigung kommt, stellt sich die Frage: Wer entscheidet letztlich? Aufgrund der geltenden Gesetzgebung wäre es vermutlich letztlich die Vormundschaftsbehörde, die aufgrund von Artikel 307 ZGB entsprechende Massnahmen ergreifen müsste. In dem Sinne glaube ich, dass man den Vorschlag, wie ihn Frau Spoerry formuliert hat, durchaus vertiefen kann; dass man diskutieren kann, ob es eine mögliche Lösung wäre, das schon von vornherein zu fixieren, um dann nicht auf das Vormundschaftsrecht an sich auszuweichen.