Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-03-22
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Im Folgenden begründe ich meine Minderheitsanträge II und III in einem Zug. Die Gründe sind im Wesentlichen formeller Art und die gleichen. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die beiden Minderheiten nicht identisch sind und es deshalb richtig ist, wenn die Abstimmungen getrennt durchgeführt werden.
Die beiden Anträge zielen darauf ab, das Gesetz flexibler zu gestalten. Es ist nicht üblich, fixe Beträge in Gesetze zu schreiben. Im vorliegenden Fall macht das aber wegen der Leidensgeschichte der Vorlage durchaus bis zu einem gewissen Grade Sinn. Für nicht sinnvoll halten wir es dagegen, dass im Entwurf maximale Beträge genannt sind, die in keinem Fall überschritten werden dürfen. Der Betrag von 60 Millionen Franken entspricht in etwa den von der Post geltend gemachten ungedeckten Kosten für die distanzunabhängige Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Die Formulierung "höchstens 60 Millionen Franken" ist deshalb ein enges, ja ein zu enges Korsett. Was passiert bei Unwägbarkeiten? Was geschieht, wenn die Tarife steigen? Das kann sehr schnell zu einer Situation führen, in der die beabsichtigten Effekte nur noch zum Teil erzielt werden können. Die im Gesetz genannten 60 Millionen Franken entsprechen dem Aufwand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das bedeutet, dass man auf Unwägbarkeiten nicht mehr reagieren könnte. Die Anträge zielen nicht darauf ab, dass jetzt oder auch nur möglichst schnell höhere Summen gesprochen werden. Sie wollen nur gewährleisten helfen, dass innert nützlicher Frist die nötige Flexibilität möglich ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.
Mit dem Antrag der Minderheit IV möchten wir dafür sorgen, dass die neuen Regelungen nicht befristet werden. Wir teilen zwar die Auffassung, dass eine bessere Lösung als die hier vorliegende wünschbar ist. Die bisherigen Anstrengungen zeigen aber, dass dies schwierig, ja anscheinend sogar unmöglich ist, wenn die Lösung nicht nur gut, sondern auch noch mehrheitsfähig sein soll. So verstehe ich den Bericht der SPK. Die indirekte Presseförderung nütze den Verlagen nichts, hiess es. Das verstehen wir nicht, denn das sehen die betroffenen Verlage anders. Die Vernehmlassung spricht eine deutliche Sprache. Warum sollen wir es ihnen nicht glauben? Ich bin sicher, sie würden das auch nach einer allfälligen Befristung so sagen. Eine Befristung solle dem Parlament mehr Freiheit geben, insbesondere im Hinblick auf erwartete Veränderungen in der Medienlandschaft, wurde weiter vorgebracht. Freiheit wozu? An der Bedeutung der Presseförderung wird das für uns nichts ändern, denn die demokratie- und staatspolitischen Argumente bleiben, und in der Sache werden vor allem für die Betroffenen die Bedingungen ja kaum leichter. Ich stelle also nochmals die Frage: Freiheit wozu?
Die Idee der Befristung verfolge das Ziel, die indirekte Presseförderung von 60 Millionen Franken nach einer Übergangsfrist abzuschaffen. So sagt es ein Kommissionsmitglied, das für sich auch in Anspruch nimmt, den Vorschlag der Befristung eingebracht zu haben. Wir denken, das sei des Pudels Kern. Von daher empfehlen wir Ihnen, gegen eine Befristung zu stimmen. Die Vorlage will ja die Verlagsvielfalt stärken. In Bezug auf die neuen Medien zeigt sich, dass es in hohem Masse bestehende grosse Medienhäuser sind, die sie kontrollieren. Das ist eben auch eine Frage des Preises. Eine Befristung trifft die Kleinen und die Mitgliederzeitungen am stärksten. Sie vermindert ihre Planungssicherheit. Gerade für sie aber machen wir ja diese Vorlage - eine Befristung aber schwächt sie.
Wir bitten Sie, gegen die Befristung zu stimmen.