Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-03-22
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Namens der Kommission für Rechtsfragen empfehle ich Ihnen die beiden jetzt zur Diskussion stehenden Abkommen sowie das folgende [PAGE 561] Abkommen mit Rumänien zur Annahme und gestatte mir, Ihnen nun alle drei Vorlagen gemeinsam vorzustellen. Das Abkommen mit Rumänien kommt nur deshalb unter einem separaten Titel daher, weil dieses Land innerstaatlich einige Tatbestände der Schwerstkriminalität explizit genannt haben wollte. In der Umsetzung aber eröffnen alle drei Abkommen unserem Land dieselben Möglichkeiten und Perspektiven.
Die drei Abkommen dienen der Abwehr der internationalen Kriminalität mittels Kooperation mit den genannten Staaten. Neben der globalen Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol und den regionalen europäischen Bestrebungen mit Schengen, Europol und Eurojust ist die bilaterale Kooperation ein drittes Standbein der internationalen Polizeikooperation der Schweiz.
Inhaltlich gleichlautende Verträge bestehen zurzeit mit allen Nachbarstaaten sowie mit Ungarn. Mit Slowenien, Lettland und Tschechien sind solche Verträge bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Weitere Sondierungen sind in der Region Ost- und Südosteuropa im Gang.
Die Abkommen regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeibehörden. Zwecks Förderung und Beschleunigung dieser Zusammenarbeit soll auch die Entsendung von Polizeiattachés möglich werden. Explizit ausgeschlossen ist in diesem Abkommen eine Zusammenarbeit bei politischen, militärischen und fiskalischen Delikten. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird dadurch nicht berührt. Gemäss Artikel 141 Absatz 1 Litera d der Bundesverfassung unterliegen die drei entsprechenden Beschlüsse dem fakultativen Staatsvertragsreferendum, da sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, welche bei einem Erlass im Rahmen des Bundesrechtes Gegenstand eines formellen Gesetzes sein müssten.
Die drei Bundesbeschlüsse wurden jeweils ohne Gegenstimmen, aber mit 8 Enthaltungen und 10, 11 beziehungsweise 12 unterstützenden Stimmen gutgeheissen.
Die Enthaltung von SP und Grünen begründet sich mit deren Misstrauen gegenüber der Wahrung der Grundrechte polizeilich Verfolgter in diesen drei Ländern. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, die innerstaatliche Umsetzung könne nicht Thema dieser zwischenstaatlichen Übereinkommen sein. Der Vollzug der Zusammenarbeit richtet sich nach innerstaatlichem Recht. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass die Schweiz bei jedem Ersuchen vonseiten dieser Länder prüfen kann, inwieweit die rechtlichen Standards, insbesondere jene des Datenschutzes, eingehalten sind. Zwar tragen gewisse Vorkommnisse in einzelnen dieser Länder nicht dazu bei, die Polizei- und Justizbehörden in einem guten Licht erscheinen zu lassen.
Arbeiten wir jedoch nicht mit ihnen zusammen, erhalten wir auch keinen Einblick in allfällige Missstände. Im Rahmen der Rechtshilfeersuchen ist es erst möglich, die innerstaatliche Umsetzung nachzuverfolgen. Nach Ansicht der Kommission ist es also nicht so, dass wir mit diesen Abkommen allfälligen Grundrechtsverletzungen in diesen Ländern eine Legitimationsbasis geben. Vielmehr erhalten wir dadurch erst die Möglichkeit des Einblicks in solche Situationen. Es wäre deshalb zu weit hergeholt, hinter einer Annahme dieser Abkommen einen Fall allfälliger moralischer Legitimation rechtsstaatlich unhaltbarer innerstaatlicher Zustände sehen zu wollen.
Damit bitte ich Sie im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, alle drei Abkommen zu unterstützen. Die Kommission hat ihre Beschlüsse, ich wiederhole es, jeweils ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen gefasst.