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Stamm Luzi · Nationalrat · 2007-03-22

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22

Wortprotokoll

Wir reden von einem Abkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, und es geht um die Frage, ob gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet werden können. Die SVP-Fraktion sagt Ja. Die SVP-Fraktion bittet Sie, einzutreten und die Vorlage gutzuheissen.

Es gibt im Grunde genommen zwei Kritikpunkte, die man gehört hat. Der eine Kritikpunkt lautet: "Ich mag die Vereinigten Staaten respektive die Politik der Vereinigten Staaten nicht." Mit den Aussagen, die gemacht worden sind - die USA seien kein Rechtsstaat, die USA würden das Völkerrecht missachten, die USA würden die Menschenrechte missachten, die USA seien kein verlässlicher Vertragspartner -, kann ich nichts anfangen. Wenn man die Rolle der USA in der Geschichte beurteilen will, muss man sich insbesondere auch die Frage stellen: Wie würde die Welt ohne die Vereinigten Staaten aussehen? Ich weiss nicht - niemand weiss es -, wie die Freiheitsrechte dastehen würden, nicht nur die Freiheit der einzelnen Staaten, sondern auch die Freiheit der Individuen, zum Beispiel die Freiheit und die Gleichstellung der Frauen. Ich weiss nicht, wie es ohne die USA um diese Freiheiten stehen würde. Mit dieser Kritik gehe ich sehr vorsichtig um.

Es gibt einen zweiten Kritikpunkt, und dafür, Herr Lang, hat die SVP die Ohren mit Sicherheit offen: Es ist die Befürchtung, dass die Schweiz anderen Staaten, in diesem Fall speziell den USA, zu viel Einsicht gewährt. Dieses Problem liegt auf dem Tisch. Wenn wir eine Ermittlungsgruppe schaffen, ist klar, dass diese Leute in der Schweiz eine gewisse Einsicht bekommen werden; das ist problematisch. Aber ich betone an dieser Stelle: Da sind auch die anderen Länder hochproblematisch. Wenn man daran denkt, wie schnell und wie umfangreich die Schweiz Russland Rechtshilfe gewährt, wenn man daran denkt, wie die Schweiz mit der EU zusammenarbeitet und wie sie gemäss den abgeschlossenen Verträgen den Europäern Einsicht gewährt, dann kann man [PAGE 544] dieses Vorgehen rechtfertigen. Ich kann das rechtfertigen, selbst wenn ich mir bewusst bin, dass die USA die Tendenz haben, ihr Rechtssystem den anderen Ländern "verkaufen" bzw. aufoktroyieren zu wollen; da müssen wir aufpassen.

Aber dieses Abkommen ist tragbar. Weshalb ist es tragbar? Es ist dem Terrorismus gewidmet, und es hat nur eine eingeschränkte Geltung. Die Punkte wurden eigentlich genannt, ich spreche sie noch einmal kurz an:

1. Das Abkommen, das wir hier genehmigen, wurde bekanntlich auf Wunsch der Schweiz geschlossen. Es ist besser - oder zumindest wahrscheinlich besser - als der Status quo; es ist mit Sicherheit besser als ein Geheimabkommen.

2. Selbst wenn man die Meinung hätte, die USA seien problematisch, ist es eine eigenartige Auffassung, dass wir nur Abkommen mit jenen Staaten schliessen sollten, gegenüber welchen wir keine Vorbehalte haben. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang für die Zusatzfrage von Kollege Siegrist; er hat zum Ausdruck gebracht, was hier ganz offensichtlich ist. Es ist unter keinem Titel angängig, dass Sie einen Staat kritisieren - aus welchen Gründen auch immer - und gleichzeitig sagen, das sei der Grund, weshalb Sie mit diesem Staat kein Abkommen schliessen wollten. Die Argumentation von Frau Thanei ist geradezu grotesk. Wenn Sie sagen, Frau Thanei, dass man - ich zitiere Sie - "Mittäter" sei, wenn man ein Abkommen mit einem solchen Staat schliesse, sind das ungefähr die gleichen Sprüche, die man im Zusammenhang mit der Diskussion über die Schweiz und den Zweiten Weltkrieg darüber hören konnte, dass die Schweiz in ihrer Not Abkommen mit Nazideutschland abschloss. Wir erhielten damals aus Ihrer Ecke die Schelte, die Schweizer seien Mittäter Nazideutschlands gewesen.

3. Wir haben es gehört: Dieses Abkommen besagt, dass man erst tätig wird, wenn beide Staatsanwaltschaften grünes Licht geben - das ist ein wichtiger Punkt. Es wurde ebenso gesagt, es sei eine Ad-hoc-Zusammenarbeit. Die Ermittlungsgruppen werden also pro Fall gebildet und sind nicht andauernd hier. Es wurde ebenfalls gesagt, dass es die doppelte Strafbarkeit brauche, und daran wird festgehalten. Und wurde ferner gesagt, es gelte der Vorrang des Rechtes des Gaststaates.

4. Der letzte Punkt wurde auch von Kollege Müller erwähnt. Es geht um die Auflage, dass die in einem solchen Fall gewonnenen Erkenntnisse nur für diesen speziellen Fall gültig sein sollen. Es ist selbstverständlich ein problematischer Punkt, aber dort wird es unsere Aufgabe sein, mit offenen Augen hinzuschauen, wie sich die Dinge entwickeln. Wir müssen dafür sorgen, dass in diesen Fällen gewonnene Erkenntnisse sicher an keinem anderen Orten erscheinen und nicht missbraucht werden.