Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-06-21
Wortprotokoll
Die Erhöhung ist im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgesehen, auch der Zeitpunkt ist vorgesehen. Es geht einzig darum, dass darüber verhandelt wird, welche Lastwagen durch diese Erhöhung im welchem Mass betroffen werden. Deswegen haben wir, die wir bis jetzt nur über die Lastwagentypen Euro 0 bis Euro 5 verhandelt haben, wegen der Feinstaubbelastung neu folgenden Gedanken gehabt: Um den Feinstaubausstoss zu bekämpfen, könnte man Lastwagen, die besonders viel Feinstaub ausstossen, auch besonders belasten. Darüber möchten wir mit der EU verhandeln.
Der Mechanismus funktioniert im Übrigen so: Wir haben ja noch nicht die Garantie, dass unser Anliegen aufgenommen wird. Es ist möglich, dass diese Verhandlungen dazu führen, dass die Erhöhung auf die klassischen Typen zwischen 0 und 5 verteilt wird. Aber wir befinden uns jetzt in den Verhandlungen. Wenn ein Resultat gefunden ist, dann kommen wir damit in den Bundesrat, und nachher wird eine entsprechende Verordnung erlassen. Beim Erlass dieser Verordnung werden dann die landesinternen, die schweizerischen Einwände gegen diese Erhöhung im Bundesrat auch wieder diskutiert werden. Und das ist ein erster aussenpolitischer Grund, weswegen ich Sie ersuche, die Motion nicht anzunehmen: damit wir doch jetzt mit der EU wenigstens diese Verhandlungen führen können. Wenn Sie die Motion annehmen, so würden Sie uns den Teppich unter den Füssen wegziehen. Wir könnten gar nicht mehr darüber verhandeln, weil das schweizerische Parlament ja der Meinung wäre, es solle auf 2008 keine Erhöhung erfolgen, sondern sie solle hinausgeschoben werden. Mindestens für die Verhandlung hätten wir dieses vorgesehene Mandat schon unangetastet behalten wollen.
Nun, das Weitere ist das: Für die Referenzstrecke Basel-Chiasso ist für eine LSVA der Höchstbetrag von 325 Franken vereinbart worden. Ich weiss nicht, ob Sie sich erinnern - ich mich schon noch -, wie man damals in diesen Verhandlungen mit der Europäischen Union von einem Betrag von zunächst 600 Franken am Schluss auf diese 325 Franken gekommen ist. Ich weiss noch gut, wie Parteien, Interessenverbände bei jeder Senkung um 50 Franken gesagt haben: "Jetzt machen wir dann nicht mehr mit, jetzt ist die Schmerzgrenze erreicht" usw. - bis wir am Schluss auf 325 Franken gewesen sind. Es haben immer alle gewusst, dass das nicht nur die Leute trifft, die die kürzeste Strecke von Basel nach Chiasso fahren, sondern eben auch alle anderen Strecken in der Schweiz - für alle. Die 325 Franken wurden damals als unglaublich tief angesehen, auch in der Schweiz; sie wurden beinahe als einen Verrat an unserer Verlagerungs- und Verkehrspolitik angesehen.
Dieses Verkehrsabkommen mit der Europäischen Union war das erste - sehr, sehr hart errungen. Wir sind unter anderem deswegen so weit runter, auf die 325 Franken, weil mit dem bilateralen Landverkehrsabkommen auch sämtliche anderen sechs Abkommen mit der Europäischen Union verhängt wurden. Es gab damals diese einheitliche Sichtweise: Wir und die Europäische Union wollten sämtliche Abkommen gemeinsam unter Dach haben.
Das war das Erste. Das Zweite war aber nachher eine landesinterne Abstimmung: Über die LSVA wurde in diesem Land abgestimmt. Ich weiss das schon noch, ich bin an sehr vielen Versammlungen gewesen. Wir haben darüber diskutiert, und dort ist immer vom Höchstbetrag die Rede gewesen, also zu Recht, die 325 Franken waren damals das Argument. Nun, heute sind wir nicht bei diesen 325 Franken, wir sind darunter, wir sind bei unter 300 Franken, bei 292 Franken. Wir möchten jetzt, wenn der Lötschberg in Funktion tritt - weil das die Bedingung war, diesen Vertrag und diese Versprechungen zu erfüllen -, zuerst die entsprechenden Verhandlungen führen, so, wie es vorgesehen ist.
Es gibt dafür auch heute noch gewichtige landesinterne Gründe. Das ist zunächst einmal die Umweltbelastung. Diese Differenzierung der verschiedenen Euro-Kategorien, die wir bis jetzt gemacht haben, hat immerhin dazu geführt, dass 25 Prozent weniger Lastwagen beschafft wurden, welche die Luft stark verschmutzen. Zur Förderung der Erneuerung der Flotten wurden die Tarife der Euro-Kategorien 3, 4 und 5 im Vergleich mit den Typen 0 und 1 um einen Viertel reduziert. Dasselbe möchten wir jetzt auch bezüglich des Feinstaubs erreichen. Wie gesagt, ich weiss noch nicht, ob das gelingt.
Zum Verlagerungsanreiz: Wir bezahlen mit den Einnahmen aus der LSVA zum Teil die neuen Infrastrukturen. Würden die Einnahmen entgegen unseren Prognosen auf einem niedrigeren Niveau bleiben, würde der entsprechende Neat-Fonds um die eingesparte Summe weniger alimentiert, und das bringt uns bei der Bezahlung in die entsprechenden Schwierigkeiten.
Es wird die Alpentransitabgabe (ATA) als Alternative genannt. Da muss ich ganz klar sagen, dass wir ausgeführt haben, dass sie, wenn von Grenze zu Grenze erhoben, diskriminierend wäre; es wurde ein Professor erwähnt, der diese Meinung teilt. 98 Prozent der Transitfahrten von Grenze zu Grenze sind solche von ausländischen Fahrzeugen. Deswegen wäre eine solche ATA zweifellos diskriminierend. Es kommt dazu, dass die ATA im Landverkehrsabkommen geregelt ist, und zwar ist sie nur für die Alpen vorgesehen, also nicht von Grenze zu Grenze. Vorgesehen ist sie für den Fall einer Notsituation, die gegenseitig festgestellt werden müsste. Mit einer Notsituation ist gemeint, dass unendlich viele Lastwagen den Alpenübergang verstopfen würden. Und vor allem ist sie zeitlich begrenzt: Man kann sie nur für sechs Monate, mit Verlängerungsmöglichkeiten, einführen.
Jetzt kommt Folgendes hinzu: Da im Landverkehrsabkommen als Kriterium die gesamte Strecke mit einer Abgabe von 325 Franken genannt ist, könnte eine Alpentransitabgabe, wenn wir eine solche einführten, höchstens 23 Millionen Franken bringen, nämlich die Differenz zum Höchstbetrag. Wenn wir aber die LSVA erhöhen, bringt das Einnahmen von 100 Millionen Franken. Das ist immerhin ein grosser Unterschied.
Wenn Herr Schmid sagt, es treffe einzelne Gewerbe hart, will ich das gar nicht bestreiten. Ich habe es nicht einmal bestritten, als wir über die Einführung der LSVA sprachen. Aber wir haben auch eine Verlagerungspolitik dahinter, wir haben auch den politischen Grundsatz, dass Transporte nicht einfach gratis sein können, da der Staat die Infrastrukturen bezahlen muss. Diese Transportkosten werden ja auch überwälzt, wie sie von der Bahn überwälzt werden.
Wenn diese Motion angenommen wird, würde das doch eine empfindliche Zäsur in einem Prozess darstellen, der vor langem und auf eine demokratische Art und Weise, durch eine [PAGE 585] Volksabstimmung und ein Abkommen mit der EU, in Gang gesetzt worden ist.