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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-06-22

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Auch wenn das Eintreten auf die Vorlage angesichts der desolaten Finanzierungssituation der Invalidenversicherung und der explodierenden Zunahme von Neurenten seit den Neunzigerjahren von niemandem bestritten wird, so ist die Vorlage in einzelnen Punkten doch umstritten. Wenn jede dritte Rente aufgrund eines psychischen Leidens ausgesprochen wird, wenn 17 Prozent der über sechzigjährigen Männer eine IV-Rente haben und total fast 6 Prozent der Bevölkerung - gegenüber 0,4 Prozent 1960 - eine Rente beziehen, muss festgestellt werden, dass das Gesetz oder dessen Anwendung der ursprünglichen Zielsetzung, nämlich Eingliederung vor Rente, nicht mehr gerecht wird.

Einerseits muss die Finanzierungsfrage geregelt werden - Herr Kuprecht hat das angeschnitten -: Eine jährliche Neuverschuldung von 1,5 Milliarden Franken, das sind sage und schreibe 4 Millionen Franken pro Tag, bedroht das System ernsthaft. Das belastet nicht nur die Invalidenversicherung, sondern auch die AHV mit dem gemeinsamen Ausgleichsfonds. Wir sind uns dessen bewusst. Trotzdem wollen wir analog zum Nationalrat den Finanzierungsentscheid aussetzen, bis die materielle Revision bereinigt ist. Denn nur mit klaren und einschneidenden Massnahmen kann eine weitere Verschuldung gestoppt werden. Im Ausgleichsfonds fehlen rund 20 Prozent, und jedes Jahr kommen 1,5 Milliarden Franken Schulden zulasten der AHV dazu. Aber auch die zweite Säule leidet unter der Verdoppelung der [PAGE 593] IV-Renten, hat sie doch zu einem erheblichen Prämiendruck geführt.

Bereits in der 4. IV-Revision wurden verschiedene Massnahmen getroffen, die auch erste Resultate gezeigt haben. Damals wurden auch einschneidende Massnahmen für die fünfte Revision angekündigt, so die Aufhebung der Zusatzrente für Ehepartner, die mit 116 Millionen Franken zu Buche schlägt, oder der Wegfall des "Karrierezuschlages" von ebenfalls 116 Millionen Franken. Auch wenn der Wegfall bestehender Zusatzrenten hart ist, muss doch festgestellt werden, dass mit dem Betreuungsbonus ein Schritt in Richtung Entlastung der betroffenen Personen gemacht worden ist, dass zusätzlich das System der Ergänzungsleistungen besteht und dass es weitere Möglichkeiten gibt, in Härtefällen einzugreifen.

Entscheidend aber sind die verschiedenen Massnahmen unter dem Titel Früherfassung und Frühintervention, die mit diesem Gesetz neu möglich werden. Ob und in welchem Umfang sie greifen werden, wird sich erst bei der Anwendung des Gesetzes zeigen. Dass aber eine frühe Erfassung bessere Wiedereingliederungsmöglichkeiten schafft und dass verschiedene Massnahmen der Frühintervention wie Anpassungen am Arbeitsplatz, Arbeitsvermittlung und Rehabilitation eine Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz oder an einem neuen Ort ermöglichen, ist zu erwarten. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass für die Einführung dieser Massnahmen kurzfristig neue Mittel notwendig sind, dass es also zu Mehrkosten kommen wird.

Frühe Abklärungen und ein Ausbau vor allem auch der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Versicherungen sind unerlässlich. Erfolgreiche Beispiele gibt es bereits heute. So sind Netzwerke von Arbeitgebern, ein aktives Angehen der Problematik und Einzelinitiativen, die auch bereits zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben, in diesem Bereich mit einem grossen persönlichen Engagement möglich. Mit einer besseren Nutzung der Ressourcen, einer intensiven, gegenseitigen Zusammenarbeit sowie einer aktiven Betreuung sollte die Zielsetzung einer Verminderung der Neurenten um 20 Prozent erreicht werden können.

Ich unterstütze daher Eintreten und auch sämtliche Anträge der Kommissionsmehrheit.