Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-22
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Integrationsmassnahmen können von Personen oder Organisationen, sogenannten beruflichen Abklärungsstellen, angeboten werden. Soweit ein Arbeitgeber involviert ist, sollen Massnahmen, welche im Betrieb erfolgen, in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber getroffen und umgesetzt werden. Gemäss der Kommission haben in Rechtssätzen Begründungen nichts verloren; deshalb kann der zweite Satz der nationalrätlichen Fassung gestrichen werden. Das finden Sie sowohl beim Antrag der Mehrheit als auch beim Antrag der Minderheit.
Die Mehrheit vertritt darüber hinaus die Meinung, dass diese Art Bonussystem, wie es die Minderheit einführen will, sehr teuer zu stehen kommen könnte. Laut Departement wurden bei den Vorbereitungen auf die Revision zusammen mit dem Arbeitgeberverband die Kosten des Anreizmechanismus einmal ausgerechnet. Wenn der Beitrag wirklich einen Anreiz bringen soll, dann muss dies in einem Minimalumfang geschehen. Dann werden die bereits teuren Integrationsmassnahmen aber noch teurer. Setzt man für den Arbeitgeber z. B. einen Betrag von 1000 Franken pro Bonus ein, so ist mit zusätzlichen Ausgaben in Millionenhöhe zu rechnen.
Im Übrigen verweist die Mehrheit auf Artikel 18 Absatz 3, den wir nachher noch behandeln werden. Dort wird die Entschädigung der Arbeitgeber für allfällige Zusatzkosten für Beitragserhöhungen der obligatorischen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung erfasst. In Artikel 18a werden Einarbeitungszuschüsse geregelt.
Die Integrationsmassnahmen werden voraussichtlich nur in wenigen Fällen im angestammten Betrieb selbst durchgeführt werden können, weil diese Personen gesundheitlich meist so leistungsbeeinträchtigt sind, dass sie auf spezielle Angebote zum Aufbau ihrer Eingliederungsfähigkeit angewiesen sind. Zielgruppe der Integrationsmassnahmen sind denn auch insbesondere psychisch kranke Versicherte. Wir wissen, dass es hier Geduld und Zeit braucht. Die Integrationsmassnahmen setzen denn auch erst nach einer sechs Monate dauernden Arbeitsunfähigkeit ein.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, im Sinne der Mehrheit der Kommission auf diesen Zusatz der Minderheit zu verzichten.