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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-22

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Die Kommission bittet Sie, die Kapitalhilfe zu streichen.

Die Kapitalhilfe, wie sie Bundesrat und Nationalrat vorsehen, wird heute in sehr wenigen Fällen - gemäss Verwaltung zwei- bis dreimal pro Jahr - ausgerichtet. Es handelt sich um Beträge von jeweils 50 000 bis 100 000 Franken.

Ihre Kommission hat mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, diesen Artikel zu streichen - dies in der Meinung, dass Leute, die sich selbstständig machen wollen, die Möglichkeit haben, entweder eigenes vorhandenes Kapital für den Aufbau der Unternehmung einzusetzen oder einen Teil ihres Pensionskapitals in die Unternehmung zu stecken. Gemäss der Kommission werden mit einer Kapitalhilfe Prämiengelder zur Schaffung von Risikokapital verwendet, was nicht Aufgabe der IV sei.

Falls der Nationalrat uns hier bei der Streichung folgt, müssen wir dann in Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c unter "Eingliederungsmassnahmen" das Wort "Kapitalhilfe" streichen. Das ist bei uns in der Kommission untergegangen.

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