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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-04

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einen kurzen Kommentar zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Schwyz, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Waadt, im Speziellen aber zur Verfassung des Kantons Glarus.

Der Beschluss der Landsgemeinde, entgegen dem Antrag der Regierung die Zahl der Gemeinden von 25 Territorialgemeinden nicht auf 10, sondern auf lediglich 3 zu reduzieren, löste in der Kommission eine längere Diskussion zur Frage der Gemeindeautonomie aus. Diese ist zwar bundesrechtlich garantiert, besteht jedoch gemäss Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung nur nach Massgabe des kantonalen Rechtes.

Nach der von der Schweiz ratifizierten Charta der kommunalen Selbstverwaltung haben die Gemeinden das Recht, angehört zu werden, wenn sich ihre Rechtsstellung grundlegend ändert. Die Frage, ob vor diesem Entscheid eine genügende Anhörung stattgefunden habe oder nicht, kann nicht klar beantwortet werden. Wohl hatten die Gemeinden das Recht, sich zum Vorschlag der Regierung zu äussern, aber der an der Landsgemeinde angenommene Antrag stand im Vorfeld nicht zur Diskussion. Er wurde aber im Sinne und praktisch im Wortlaut des zu genehmigenden Artikels der Kantonsregierung vor der Landsgemeinde [PAGE 323] schriftlich eingereicht. Darin wurde auch die vorgesehene Zuteilung der Gemeinden als Vorschlag aufgeführt. Der Entscheid hätte jedoch mittels Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden können, d. h. wegen Verletzung der politischen Rechte.

Der Landsgemeindeentscheid ist daher unserer Meinung nach nicht als so krasse Verletzung des Bundesrechtes zu werten, dass der Verfassung die Gewährleistung nicht erteilt werden könnte, auch wenn die Gemeindeautonomie beeinträchtigt worden wäre. Bekanntlich entschied ja auch die Staatspolitische Kommission unseres Rates vor ein paar Jahren, dass wir uns im Rahmen der Gewährleistung von Verfassungen nicht mehr in erster Linie mit der Bundesrechtskonformität des Zustandekommens von Entscheiden zu befassen hätten, sondern nur noch mit dem Inhalt.

Daher beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Staatspolitischen Kommission, den vorliegenden Verfassungen die Gewährleistung zu erteilen.