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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-04

Wortprotokoll

Ich kann mit dem Interpellanten darin einig gehen, dass die Bundesanwaltschaft ein Diskussionsthema war, allerdings nicht erst in den letzten drei, sondern in den letzten zehn Jahren. Auch war dies nicht nur bei diesem Bundesanwalt der Fall, sondern auch bei den Vorgängern; das muss ich zu Ehren von Herrn Roschacher sagen. Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass die Organisation der Bundesanwaltschaft vielleicht nicht ganz richtig ist - ich sage es vorsichtig.

Wir haben beim Ausbau der Bundesanwaltschaft einen riesigen Sprung gemacht: Das Personal sollte gemäss EffVor I im Jahre 2003 von etwa 150 auf 600 Personen aufgestockt werden. Das allein ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Sie haben aber damals schon gemerkt, dass das vielleicht eine zu gewagte Geschichte sei, und haben deshalb gesagt, man überprüfe dann auf Ende 2007, ob das Konzept richtig sei. Man hat dann im Rahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 den Aufbau nicht auf 600 Personen vollzogen, sondern ihn auf 430 beschränkt. Nun wurden die Fälle nicht im vorausgesagten Umfang vorgelegt. Vielleicht waren die Voraussagen auch zu ehrgeizig, vielleicht gibt es auch nicht mehr Fälle, oder die Arbeit ist ungenügend. Das ist in jeder Beziehung sehr schwierig zu sagen. Man hat immer gesagt: Es ist furchtbar, dem Bundesstrafgericht werden zu wenig Fälle vorgelegt. Die Frage ist: Gibt es Fälle, die nicht behandelt und deshalb nicht vorgelegt werden? Das wäre dann schlecht. Oder gibt es gar nicht so viele Fälle im Land? Das wäre dann gut.

Die Bundesanwaltschaft weist folgende Mängel auf - das hat der Bundesrat festgestellt, er hat sich auch immer wieder orientieren lassen und dazu Beschlüsse gefasst -:

1. In Bezug auf das Projekt EffVor I wurden die Zahlen nicht erreicht. Es bestanden anfangs grosse Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen. Denn es gibt bei den neuen Kompetenzen einfache und doppelte Kann-Vorschriften. Da haben die Kantone gefragt, warum das nicht auch für sie gelte. Es gab negative und positive Kompetenzkonflikte. Zudem ist der Aufbau nicht fachmännisch geschehen.

2. Der zweite Fehler ist - und darum konnte nicht eingegriffen werden -, dass wir eine mehrfache Aufsicht über die Bundesanwaltschaft haben. Das ist natürlich eine grosse Schwierigkeit, denn Aufsicht und Verantwortung sind unteilbar. Der Bundesrat ist verantwortlich für die Wahl des Bundesanwaltes, für die Anwälte, die Staatsanwälte. Er ist verantwortlich für das Personelle und Finanzielle. Aber er darf keinen Einblick in die Bundesanwaltschaft haben. Bei einem etwas schwierigen Charakter eines Bundesanwaltes ist das fast nicht zu machen. Man kann das natürlich etwas formeller tun oder auch nicht. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Wenn man sagt, man brauche dringend mehr Leute, man habe sieben Fälle, die man nicht behandeln könne, dann müssen Sie fragen, was das für Fälle sind. Sind das zum Beispiel Indiskretionsfälle, oder sind das Terrorismusfälle? Das ist ja massgebend, um sofort zu entscheiden, und Sie bekommen zur Antwort: Das darf ich Ihnen nicht sagen. Das ist sehr schwierig, so können Sie nicht führen.

Wir haben eine Unterstellung beim Bundesrat, eine materielle und fachliche beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Geschäftsprüfungskommission hat noch bemängelt, dass wir miteinander sprechen. Wir müssen doch miteinander bei einem solchen Fall besprechen, wer was macht. Dann haben wir das Bundesamt für Justiz. Es hat eine eigene Aufsichtskompetenz im Bereich der Geldwäscherei, was internationale Rechtshilfe betrifft. Dann haben wir die Geschäftsprüfungsdelegation, die zwar nur die Oberaufsicht hat, aber direkt beaufsichtigt. Darum hat der Bundesrat beschlossen, dass die Aufsicht einheitlich sein sollte. Zweimal hat der Bundesrat den Entscheid gefällt, dass das beim Bundesrat liegen sollte und dass man das im Gesetzesverfahren schnell durchziehen sollte. [PAGE 329]

Im Weiteren haben wir eine sehr starke Verzögerung der Fälle. Ich kann nicht sagen, wo das genau ist, weil man das nicht materiell anschauen kann. Aber ein Problem ist das doppelte Verfahren mit dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt. Das Untersuchungsrichteramt macht praktisch nochmals das Gleiche wie die Bundesanwaltschaft.

Was hatte der Bundesrat für einen Terminplan?

1. Noch bevor der Bundesanwalt gekündigt hatte, war klar, dass wir die Aufsicht würden vereinheitlichen müssen und so rasch als möglich den einen Instanzenzug würden machen müssen, ohne das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt machen müssen. Diesen Weg hatte der Bundesrat eingeschlagen, und das wollte er ursprünglich mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege tun. Er wollte dies rasch vorantreiben, bevor die neue Bundesstrafprozessordnung in Kraft treten würde. Er hat auch ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Unterdessen zeigte sich aber, dass wir mit der Bundesstrafprozessordnung wider Erwarten sehr rasch vorangekommen sind; und dafür möchte ich der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen besonders danken. Wir kamen viel rascher voran, als man eigentlich erwarten durfte, und zwar gab es einen relativ starken Konsens für das Staatsanwaltschaftsmodell II. Das Modell Staatsanwaltschaft II ohne Untersuchungsrichteramt haben Sie im Ständerat einstimmig mit 39 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat dies jetzt auch einstimmig beschlossen. Wir werden dies jetzt beraten. Als wir das gesehen haben, hat der Bundesrat gesagt: So, jetzt machen wir aber gerade Folgendes. Wir schlagen mit der neuen Bundesstrafprozessordnung die Gestaltung der Aufsicht und die Abschaffung des Untersuchungsrichteramtes in einem vor. Wir ziehen das vor und unterbreiten es Ihnen bereits Ende dieses Jahres, nämlich mit dem Behördenorganisationsgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes. In diesem Zusammenhang, Herr Berset, werden wir die Ergebnisse der Vernehmlassung zum anderen Gesetz, d. h. der Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege, dessen Weg wir jetzt nicht mehr beschreiten, selbstverständlich vorlegen und dieses Geschäft dann abschreiben. Dann gibt es selbstverständlich eine neue Vernehmlassung für das neue Behördenorganisationsgesetz. Dann haben wir dort Klarheit über die Aufsicht, und dann haben wir diesen Doppelweg über das Untersuchungsrichteramt nicht mehr.

2. Ich habe eine Kommission unter der Leitung von Herrn alt Regierungsrat Uster eingesetzt. Denn er hatte als Regierungsrat - er ist unterdessen zurückgetreten - dieses Metier in den Händen. Dort haben wir alle beteiligten Organe, mit denen wir wegen der verschiedenen Aufsichten nicht sprechen konnten, zusammengefasst: Dort ist also die Bundesanwaltschaft vertreten, die Bundeskriminalpolizei, das Bundesstrafgericht, und dann sind die Kantone vertreten, sodass eine Gesamtuntersuchung erfolgen kann. Und jetzt, Herr Berset, geht es eben auch nicht nur um die Frage des Bundesanwaltes, sondern es geht um die Frage: Welches sind eigentlich die Missstände? Das wollen wir gründlich untersuchen, und darin sind auch die nicht gründlich untersuchten Situationen der früheren Bundesanwälte enthalten.

Der Bundesrat hat jetzt hier die Marschrichtung festgelegt. So, wie es aussieht, braucht es keine Gesetzesänderung, sondern es sind interne Organisationsschritte nötig, die wir ohne Gesetzesänderung machen können. Wir werden das im Bundesrat kurz vor oder gerade nach den Sommerferien definitiv beschliessen. Wir haben die Öffentlichkeit und die Kommissionen über die ersten Entscheide orientiert. Es muss in der Bundesanwaltschaft besser geführt werden, es müssen die Prioritäten besser gesetzt werden. Es sind Verfahrensschritte festgelegt worden, es ist auch die Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei - bis heute ein Dauerbrenner - festgelegt worden, sodass wir heute wissen, wohin die Reise geht.

Damit konnten wir Anfang April die Stelle für den neuen Bundesanwalt ausschreiben; denn wir können den Bewerbern sagen, wie die Bundesanwaltschaft ungefähr aussehen wird, nicht genau, weil - das sagen wir ihnen auch - das eine oder andere noch entschieden werden wird. Die Sache sieht gut aus, wir werden im Bundesrat voraussichtlich noch vor den Sommerferien den Bundesanwalt wählen können, sodass er auch an der Gestaltung der neuen Organisation mitwirken kann; das ist eine Führungsaufgabe par excellence.

In diesem Sinne sind wir jetzt auf gutem Weg. Ich will nicht den Fehler machen, zu viel zu versprechen, sonst kommen wir wieder in die gleiche Lage, aber die Grundvoraussetzungen sehen gut aus, und die Arbeit ist ausserordentlich gründlich gemacht worden. Ich bin auch froh, dass sich für die neue Bundesanwaltschaft sehr gute Kandidaten gemeldet haben, die einer solchen Aufgabe gewachsen sind.

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