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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-26

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-26

Wortprotokoll

Ich kann den Antrag der Kommission nicht unterstützen, und zwar veranlassen mich folgende Gründe zu dieser Haltung:

1. Die meisten Kreditgeber unterstehen bereits heute über das Bankengesetz einer Aufsicht. Es ist eine Frage der Gleichbehandlung, dass auch andere, die Finanzdienstleistungen im Sinne des Konsumkreditgesetzes erbringen wollen, einer Aufsicht unterworfen werden. Dies gilt umso mehr, als gerade hier, im Nichtbankenbereich, auch "schwarze Schafe" zu erwarten sind.

[PAGE 583] 2. Es gibt heute schon mehrere Kantone, die ein Bewilligungsverfahren für die gewerbliche Kreditvergabe und für die gewerbliche Kreditvermittlung kennen.

3. Im Vernehmlassungsverfahren ist die vorgeschlagene Bewilligungspflicht auf breite Zustimmung gestossen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Kantone, wobei zuzugeben ist, dass sich hier auch solche finden, die dieser Lösung opponiert haben, zum Beispiel die Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Solothurn.

Im Übrigen trug der Bundesrat im Entwurf den hauptsächlichsten Einwänden der Kantone gegenüber den Lösungen des Vorentwurfs Rechnung. So unterliegen Kreditgeberinnen und Kreditgeber dann keiner Bewilligungspflicht, wenn sie Kredite gewähren oder vermitteln, die für die Finanzierung eigener Waren und Dienstleistungen bestimmt sind; das heisst also, dass Warenhäuser davon ausgenommen sind.