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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-05

Wortprotokoll

Nachdem jetzt zu Absatz 1 eine Einigung gefunden wurde, kann ich mich hier dem Streichungsantrag anschliessen.

Dieses Einsichtsrecht beizubehalten würde sich grundsätzlich aufgrund der Monopolsituation und der Tatsache rechtfertigen, dass der Bund nach wie vor mehr als 33 Millionen Franken jährlich für die inländische Zuckerproduktion bezahlt. Aber es geht jetzt auch ein Stück weit um Vertrauen. Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, kann der Bund via Weko intervenieren, wenn die Zuckerfabriken ihre Position missbrauchen. Deshalb kann auch ich mich hier dem Entscheid der Kommission auf Streichung anschliessen, mit dem Hinweis, dass die Interessen des Bundes dann gegebenenfalls über die Weko geltend gemacht würden, falls wir hier wirklich irgendwelche unschönen Verwendungen der Inlandstützungen feststellen würden.