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Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Zu Absatz 5: Die Kommission ist der Meinung, dass die EBK in Anlehnung an internationale Standards Ausnahmen von der Meldepflicht vorsehen kann. Wir haben auch die Diskussion geführt, ob es Sinn macht, das Intraday-Trading zu erfassen. Die Frage lautet, ob es Sinn macht, diese Überschreitung zu erfassen oder melden zu lassen, wenn im Börsenhandel innerhalb des Tages die Meldeschwelle - beispielsweise von einer Bank - aus technischen Gründen kurz überschritten wird. Vonseiten der EBK ist glaubhaft dargelegt worden, dass das Sinn macht. Sie will einfach die bisherige Praxis in dieser Beziehung weiterführen. Es gibt also durchaus Bereiche, wo man sagen kann, dass es aus technischen Gründen keinen Sinn macht, Meldung zu erstatten. Ich glaube, da müssen wir der Behörde und der Praxis das notwendige Vertrauen schenken.

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