Heberlein Trix · Ständerat · 2007-06-11
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Artikel 15 Absatz 3bis regelt die Förderung der nichtgewinnorientierten Titel, der Mitgliederpresse. Profitieren sollen hier nur solche Titel, welche die bereits heute geltenden Förderkriterien erfüllen. Die Buchstaben a, b, c und - bezüglich der unteren Auflagegrenze - e entsprechen deshalb materiell den bereits geltenden Verordnungsbestimmungen von Artikel 38 der Postverordnung. Die Förderung beschränkt sich auf Titel von nichtgewinnorientierten Organisationen.
Dem Anliegen, wonach die grössere Mitgliederpresse nicht mehr Teil des Systems sein soll, kann mit dem Kriterium der Auflagenobergrenze zusätzlich Rechnung getragen werden; Coop, Migros und TCS sind damit ausgeschlossen. Zwar trifft die vorgeschlagene Obergrenze auch einzelne nichtgewinnorientierte Organisationen, wie beispielsweise das "Magazin der Paraplegie", doch sollten auch die wenigen betroffenen Organisationen problemlos zu heutigen Konditionen zu einer Vertragslösung mit der Post wechseln können. Sie gehören zum Kreis derjenigen, die nach Auffassung der Post bereits heute Marktpreise bezahlen.
Zum Teil wurde kritisiert, dass mit dieser Lösung Publikationen von verschiedenen Organisationen der gleichen Branche unterschiedlich behandelt würden. Dazu ist festzuhalten, dass auch bezüglich der Mitgliederpresse das Gleiche gilt wie bei der Lokal- und Regionalpresse. Auflagenstarke Publikationen von Organisationen, welche genügend Marktkraft besitzen, um für sich günstige Preise auszuhandeln, sollen nicht unterstützt werden. Die Branchenzugehörigkeit oder die politische Ausrichtung hat dabei keine Rolle zu spielen. Mit der vorgeschlagenen Lösung sind im Übrigen nicht nur gemeinnützige Organisationen förderungsberechtigt, sondern eben auch abonnierte Zeitungen und Zeitschriften wichtiger politischer Verbände, Gewerkschaften, Berufsverbände oder Sportverbände. Dies ist dadurch begründet, dass auch sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung leisten. Wie in der Vernehmlassung gefordert, wird bei Buchstabe d das Erfordernis des redaktionellen Anteils von heute nur 15 auf 50 Prozent erhöht, was im internationalen Vergleich nach wie vor ein sehr tiefer Wert ist, denn gemäss einer Studie der Universität Bern erfüllen heute 80 Prozent der Mitgliederzeitschriften dieses Kriterium.