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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich habe mich seinerzeit, das war letzte Session, im Zusammenhang mit der Patenterschöpfung zu Wort gemeldet. Nachher wurde mir der Vorwurf gemacht, ich hätte meine Interessensituation nicht dargestellt. Ich möchte dies nun nachholen, dabei aber feststellen, dass ich einerseits Präsident von Roche Diagnostics bin, andererseits aber auch Präsident der Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie (Fial). Sie wissen, dass gerade bei der Fial gewisse Grossfirmen bezüglich der Patentierbarkeit und der Erschöpfung eine etwas andere Auffassung haben als die Industrie. Sie sehen also, dass sich die beiden Interessenlagen bei mir aufheben. Wenn man nun sagt, man könne an der Höhe des Honorars ablesen, wo mehr Interesse bestehe, so kann ich Sie auch beruhigen: Die Honorarunterschiede sind marginal. (Heiterkeit) Ich bitte Sie deshalb, meine Worte als das zu nehmen, was sie sind, nämlich Worte von Rolf Schweiger, und diese nicht nach dem zu würdigen, wer sie gesagt hat, sondern was deren Inhalt ist.

Zur Sache selbst: Ein Ordnungsantrag auf Rückweisung an die Kommission wäre dann gerechtfertigt, wenn man sich sagen müsste, dass durch eine solche Befragung weiterer Experten Erkenntnisse eröffnet würden, die man bei der erstmaligen Entscheidung noch nicht hatte bzw. die bei der seinerzeitigen Entscheidung noch keine Rolle spielen konnten. Ich glaube nun, dass der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates alle, aber nun wirklich alle erdenkbaren Informationen vorlagen, die für eine Interessenabwägung infrage kommen. Ich versuche das zu systematisieren: In der Kommission für Rechtsfragen war die entscheidende Frage die: Können bei einer bestimmten Sequenz verschiedene Verwendungsmöglichkeiten bestehen? Auf den Punkt gebracht, wie er medial wahrgenommen wird: Sind solche Sequenzen mono- oder multifunktional?

Die Meinungen dazu sind unterschiedlich. Aber Ihre Kommission hat ganz klar unter der Prämisse entschieden, dass die Multifunktionalität solcher Sequenzen gegeben sei, oder einfacher gesagt: Wir sind davon ausgegangen, dass jede Sequenz verschiedene Verwendungsmöglichkeiten haben könnte, also von der Version, die dem Bild der Minderheit an sich entspricht. Das war die Ausgangslage, gemäss welcher wir abgestimmt haben. Im Bewusstsein dieser Multifunktionalität haben wir bei der Interessenabwägung Folgendes gewusst:

1. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates hat sich im Bereiche des Umfanges des Patentes eine erhebliche Änderung ergeben. Patente sind nur dann erteilbar, wenn die Sequenz diejenigen Elemente enthält, welche für die im Patent genannte Verwendung notwendig sind. Sobald eine Sequenz mehr Elemente enthält, als für diese Verwendung notwendig sind, muss das aus diesem Patent gestrichen werden, bzw. das Patent wird nicht erteilt. Es besteht eine umfangreiche Informations- und Offenlegungspflicht, um feststellen zu können, ob diese strenge Voraussetzung erfüllt sei.

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2. Wir haben uns, weil wir von der Multifunktionalität ausgingen, auch die Situation derjenigen vergegenwärtigt, die als Zweitforschende an dieser Gensequenz operieren würden. Wir haben uns gesagt: Der Aufwand für die Bearbeitung des Gens und des darauf befindlichen Stamms, der Forschungsaufwand für das Auffinden dieser Sequenz, der Forschungsaufwand für das Abwickeln dieser Sequenz auf die nächste Ebene, der Aufwand für das Abklären der Verwendung sind in der Regel wirklich sehr gross. Wir haben es vonseiten der Mehrheit als so empfunden, dass es unbillig wäre, jemanden, der dann eine andere Verwendungsart erkennt, unentgeltlich an dem teilhaben zu lassen, was vorher erfunden worden ist. Diese Person, die nachher etwas erfindet, ist nicht rechtlos. Sie hat die Möglichkeit, ihre Idee in ein geistiges Eigentum mit Rechtscharakter zu verwandeln. Die Nutzung dessen ist dann allerdings nur möglich, wenn der Erstforschende zustimmt. Auch ein abhängiges Patent ist möglich; doch auch hierzu braucht es die Zustimmung des Inhabers.

Nun muss man sich die wirtschaftliche Situation vor Augen halten: Wenn eine zusätzliche Verwendungsart gefunden wird, liegt es ja auch im Interesse des ursprünglichen Patentinhabers, dass man das Patent verwendet. Der ursprüngliche Patentinhaber darf das Folgepatent aber nur verwenden, wenn der Zweitforschende zustimmt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass in all diesen Situationen Klarheit und eine Einigung gefunden werden können.

3. Bei dieser Würdigung der gegebenen Situation haben wir durchaus auch volkswirtschaftliche Interessen einbezogen. Wir waren uns bewusst, dass es benachbarte Länder gibt, die diesbezüglich eher in die Richtung gehen, welche die Kommissionsminderheit vorschlägt. Zu erwähnen wären Italien, Frankreich oder Deutschland; dort ist die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit eines Patents patentierbar. Zu erwähnen ist allerdings, dass für Deutschland die Situation eine etwas komische ist: Das deutsche Patentrecht sagt an sich, dass es so sei, währenddem das europäische Patentrecht auf der Basis beruht, die wir in der Schweiz nun gemäss Kommissionsmehrheit beschliessen wollen. Der Effekt ist nun der, dass in Deutschland keine deutschen Patente, sondern praktisch nur europäische Patente angemeldet werden. Wir wussten aber genau, dass in den USA, in Japan und in vergleichbaren Ländern Regeln zur Anwendung kommen, die in eine ähnliche Richtung gehen, in die wir gemäss der Mehrheit zu legiferieren trachten. Wir wussten, dass dann, wenn das nicht geschieht, die Gefahr besteht, dass die Schweiz in den Geruch kommt, den Schutz geistigen Eigentums nicht genügend wahrnehmen zu wollen.

Wir standen nun vor der ganz banalen Ausgangslage, volkswirtschaftlich nicht mit Europa, sondern mit den USA, Japan, Korea usw. in einem Konkurrenzverhältnis zu stehen. Bei der Frage des Standortes ist das jeweilig geltende Patentrecht etwas enorm Wichtiges. Herr Bundesrat Blocher hat auf die gewaltigen Summen hingewiesen, welche mit diesem Sektor verbunden sind: Hier werden in der Schweiz 46 Milliarden Franken Umsatz gemacht! Ich sage nicht, dass wirtschaftliche Elemente alles andere in den Hintergrund stellen können, aber ich meine - und da bin ich Wirtschafter -, es sei legitim, auch diese für eine Volkswirtschaft zentralen Elemente zu würdigen.

Stellen wir uns nun die Frage, was wir bei Hearings Zusätzliches herausfinden könnten: Wir wissen, dass Meinungsdifferenzen zwischen Erst- und Zweitforschern bestehen; wir wissen, dass andere Unterschiede bestehen. Aber wir haben die Interessenwürdigung in Kenntnis all dieser Fakten vorgenommen, die ich geschildert habe. Genau diese Entscheidung ist uns als Parlament möglich. Darum glaube ich, dass es nicht nur nicht richtig, sondern sogar überflüssig ist, da noch etwas zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir irgendwelche Erkenntnisse gewinnen könnten, die wir heute noch nicht haben, ist extrem klein.

Darum glaube ich, dass wir entscheidungsfähig sind, und beantrage Ihnen, den Rückweisungsantrag abzulehnen und anschliessend dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.