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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-06-11

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Ich decke natürlich jetzt gerne die Karten auf. Zuerst eine Vorbemerkung: Seit bald acht Jahren bin ich hier im Parlament, und ich habe noch nie zu einem Geschäft einer Kommission, deren Mitglied ich bin, erst im Rat einen Antrag eingereicht. Ich möchte dies auch in Zukunft nicht zu einer Regel werden lassen.

Bei Artikel 8c unterbreite ich Ihnen aber heute einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission. Ich sage damit nicht, die Kommission habe schlecht gearbeitet. Ich bitte nur darum, einen einzigen Artikel der Vorlage nochmals etwas näher anzuschauen. Ich will mich heute einfach nicht über die Bedenken von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hinwegsetzen, die in jüngster Zeit an uns herangetragen wurden. Ich verweise auf das Schreiben von vierzig bis sechzig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit einem Nobelpreisträger an der Spitze. Weiter haben wir kürzlich auch die Intervention des Präsidenten der Schweizerischen Krebsliga zur Kenntnis genommen.

Wir haben als Gesetzgeber, auch als Zweitrat eine eigene Beurteilung vorzunehmen, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Interessenabwägung ausgewogen ist. Ich neige nun zur Ansicht, dass uns für diese Beurteilung der Interessenabwägung Informationen fehlen. Natürlich hat der [PAGE 439] Nationalrat Anhörungen durchgeführt. Diese habe ich auch nachgelesen. Aber die Arbeit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und auch die Diskussion im Nationalrat waren stark durch die Fragen der Erschöpfung von Patenten und der Parallelimporte geprägt. Meines Erachtens wurde die Frage von Artikel 8c aber zu wenig ausführlich diskutiert. Wir haben in unserer Kommission keine Anhörungen durchgeführt. Das ist auch nicht immer notwendig, wenn wir Zweitrat sind; das ist richtig so. Aber bei besonders sensiblen und umstrittenen Fragen haben wir als Zweitrat auch in der Vergangenheit immer wieder Anhörungen durchgeführt. Um eine solche Frage handelt es sich meines Erachtens bei Artikel 8c.

Ich beantrage Ihnen jetzt nicht einfach Zustimmung zum Minderheitsantrag. Ich ersuche Sie, die Bedenken von Teilen der Wissenschaft nicht einfach vom Tisch zu wischen, sondern sie im Rahmen der Ständeratskommission wenigstens anzuhören. Damit können wir abschliessend, gestützt auf eigene Anhörungen und eigene Feststellungen, uns eine eigene Meinung zu der in Artikel 8 getroffenen Interessenabwägung bilden. Dies liegt auch im Interesse einer gründlichen und sorgfältigen Gesetzgebungsarbeit. Damit wir uns ein Bild über die besondere Sensibilität von Artikel 8c machen können, müssen wir uns auch fragen: Worum geht es hier überhaupt? In Artikel 8c geht es um die zentrale Frage, wie weit der Schutz eines Patentes gehen soll. Soll es einen absoluten oder einen eingeschränkten Schutz geben?

Nach Artikel 1b sind Gene nicht patentierbar, und auch natürlich vorkommende Gensequenzen oder Teilsequenzen von Genen sind nicht patentierbar. So weit, so gut. Jetzt ist es möglich, aus einer Gensequenz eine weitere Sequenz abzuleiten; man spricht dann von einer abgeleiteten Gensequenz. Wenn ich nun aus dieser abgeleiteten Gensequenz heraus eine konkrete Funktion entdecke, kann ich in diesem Zeitpunkt ein Patent anmelden, und zwar ein Patent für die ganze abgeleitete Gensequenz und nicht nur für diese konkrete Funktion. Damit erhalten die Patentinhaber einen absoluten Schutz auch auf sämtliche Funktionen, die irgendeinmal in Zukunft erst entdeckt werden. Das heisst, die ganze abgeleitete Gensequenz wird mit einem Patent belegt. Es ist eine Patentierung auf Vorrat. Ein mögliches Potenzial an allen künftigen Erfindungen wird dann bereits heute mit diesem Patent belegt. Kann das richtig sein? So lautet doch die zentrale Frage. Die Patentinhaber können damit einen ganzen Bereich der Forschung monopolisieren und blockieren.

Bedeutende Kreise der Wissenschaft befürchten, dass damit die Forschung und Innovation behindert wird. Man sagt vielleicht, es gebe das Forschungsprivileg: Es gibt das Forschungsprivileg, das ist richtig so. Aber die Wissenschaftler, die sich an uns gewendet haben, befürchten, dass mit der vorgeschlagenen Regelung verhindert wird, dass andere Forschergruppen an dieser abgeleiteten Gensequenz intensiv forschen können, da dann nicht an jener Stelle investiert wird, wo bereits ein Besitzer aller möglichen zukünftigen Erfindungen bestimmt ist. Ich denke, dass diese Argumentation doch auch etwas für sich haben könnte. Bedenken wir, dass der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage exakt jene Interessenabwägung vorgenommen hat, die heute von diesen Kreisen der Wissenschaft an uns herangetragen wird. Dafür sprachen sich im Rahmen der Vernehmlassung die Hochschulen - wie die ETH, die Universitäten Zürich, Neuenburg oder Genf - aus, aber auch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften und die Vereinigung der Schweizer Biotechnologie-Unternehmungen, also kleine und mittlere Biotech-Unternehmen.

Jetzt wird man sagen, der heute vorliegende Entwurf des Bundesrates entspreche einem Kompromiss. Uns als Parlament muss doch nun aber interessieren, ob und inwieweit dieser Kompromiss überhaupt mitgetragen wird. Dazu haben wir eigene Informationen einzuholen und eine eigene Beurteilung vorzunehmen.

Wir können heute davon ausgehen, dass die grossen pharmazeutischen Unternehmen mit dem Kompromiss leben können, kommt dieser Kompromiss doch vor allem auch ihnen entgegen. Wie steht es aber mit der Wissenschaft? Hier gibt es erhebliche Zweifel. Sie und ich mussten die ablehnende Haltung von Teilen der Wissenschaft zur Kenntnis nehmen. Ich wage nun folgende Einschätzung, wie in der Wissenschaft eine Beurteilung allenfalls ausfällt. Ich muss betonen: Ich weiss es nicht. Aber ich denke, dort, wo die Hochschulforschung primär unabhängig von der Industrie arbeitet - und das ist immer noch der grösste Teil der Forschung, insbesondere auch in der Grundlagenforschung -, ist man vermutlich eher gegen den bundesrätlichen Entwurf. Ich weiss es nicht, aber ich möchte diesen Punkt klären. Sollte dem so sein, dann fragt es sich schon, ob wir nicht noch einmal über die Bücher gehen müssten. Das entscheidet dann aber allenfalls die Kommission. Sie ist in diesem Entscheid frei.

Diese Klärung will ich mit meinem Rückweisungsantrag erreichen. Ich lasse unserer Kommission für Rechtsfragen bewusst den Kreis der Teilnehmenden an möglichen Anhörungen weit offen. Ich sage nur, dass die "betroffenen Kreise" anzuhören sind. Dazu gehört auch die Industrie. Aber die Kommission für Rechtsfragen kann diesen Kreis bestimmen. Es ist auch möglich, allfällige weitere Mitberichte einzuholen. Auch in diesem Punkt ist die Kommission für Rechtsfragen frei. Wir haben bereits heute einen Mitbericht der WAK. Es stellt sich allenfalls die Frage, ob es einen Mitbericht der WBK braucht. Schlussendlich wehren sich inzwischen anscheinend auch die Krankenkassen gegen diesen absoluten Stoffschutz. Auch diesen Punkt möchte ich klären. Ich habe diese Information nur aus den Medien.

Man wird anschliessend vielleicht sagen, ein Ordnungsantrag für Anhörungen sei in der Kommission abgelehnt worden. Ja, das stimmt. Aber Kollegin Sommaruga wollte eine zusätzliche Anhörung zur Klärung der Frage, ob abgeleitete Gensequenzen multifunktional oder monofunktional seien. Die entsprechenden Anhörungen in der nationalrätlichen Kommission waren in diesem Punkt widersprüchlich. Aber nach den Äusserungen von Herrn Grossenbacher in der Kommission für Rechtsfragen müssen wir heute von einer Multifunktionalität ausgehen. Diese Frage ist deshalb für mich geklärt. Für mich ist aber die Frage offen, ob die Interessenabwägung ausgewogen ist. Das ist ein anderer Gegenstand; dies möchte ich nun mit meinem Rückweisungsantrag klären.

Mit der Patentgesetzrevision stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft. Wenn Zweifel darüber besteht, ob eine vorgeschlagene Lösung richtig ist, müssen wir diesen Zweifel beseitigen - dies auch im Interesse einer umsichtigen Gesetzgebung. Mein Zweifel wird auch durch folgende Stelle auf Seite 23 der Botschaft geschürt: "Die vom IGE" - das ist das Institut für geistiges Eigentum - "bei Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen im Bereich der Biotechnologie durchgeführte repräsentative Umfrage ergab ebenfalls, dass die Teilnehmer dieser Umfrage die Abhängigkeit von Patenten auf Sequenzen und Teilsequenzen von Genen als problematisch erfahren." Auch diesen Punkt möchte ich klären.

Noch eine letzte Bemerkung zum zeitlichen Ablauf, zum Argument allenfalls, die Revision des Patentgesetzes müsse möglichst schnell verabschiedet werden. Ich betone hier: Auch ich will eine schnelle Verabschiedung dieser Gesetzesrevision. Ich stelle die Arbeit der Kommission für Rechtsfragen nicht infrage. Mein Rückweisungsantrag betrifft ja nur einen einzigen Artikel. Alle übrigen Artikel können wir heute verabschieden. Unsere eigene Kommission kann mit einer Rückweisung selber am schnellsten die offenen Fragen klären. Deshalb führt die Rückweisung schneller zum Ziel als eine allfällige Differenz zum Nationalrat. Die Vorlage könnte dann in der Herbstsession von den Räten noch bereinigt werden, weil vermutlich nur noch geringfügige andere Differenzen zu bereinigen wären - sofern überhaupt noch solche vorhanden sind.

Ich ersuche Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.