Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-11
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Minderheit beantragt Ihnen, in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f die Formulierung der europäischen Biotechnologierichtlinie zu übernehmen, indem wir "die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" von der Patentierung ausschliessen.
Nun ist es aber so, dass aufgrund der Bundesverfassung auch mit der Formulierung von Bundesrat und Nationalrat klare Einschränkungen bei der Patentierung bestehen, denn wenn wir die Verwendung menschlicher Embryonen für medizinische Zwecke zur Patentierung zulassen, ist das noch lange kein Freipass. Artikel 119 der Bundesverfassung besagt nämlich, dass mit Erzeugnissen aus Embryonen kein Handel getrieben werden darf. Die Bundesverfassung macht keine Unterscheidung, ob diese zu medizinischen Zwecken verwendet werden oder nicht. Wenn also in Zukunft die Verwendung von menschlichen Embryonen patentiert wird, ist damit kein Kommerzialisierungsrecht verbunden. Das ist uns in der Kommission zugesichert worden. Eine Kommerzialisierung kommt nämlich gar nicht infrage, weil der Handel mit Erzeugnissen aus Embryonen gemäss Bundesverfassung ja verboten ist.
Ich bin der Meinung, dass die Formulierung der Minderheit den Vorteil hätte, dass wir erstens kongruent wären mit der EG-Biotechnologierichtlinie, die für die weitaus grösste Zahl unserer Patente ohnehin relevant ist, und dass wir zweitens eine Bestimmung verabschieden würden, die klar die Vorgaben der Bundesverfassung wiedergäbe. Trotzdem ziehe ich meinen Minderheitsantrag in Absprache mit den Mitunterzeichnenden zurück. Ich tue dies nicht zuletzt deshalb, weil wir in dieser Patentgesetzrevision Prioritäten setzen müssen. Meines Erachtens müssen wir die Priorität auf die forschungs- und gesundheitspolitischen Aspekte setzen, und diese behandeln wir ja dann bei Artikel 8c.
Mein Minderheitsantrag ist zurückgezogen.