Hess Hans · Ständerat · 2007-06-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Artikel 2 ist seinerzeit zusammen mit dem Stammzellenforschungsgesetz revidiert worden. Die revidierte Fassung ist im März 2005 in Kraft getreten. Der revidierte Artikel 2 steht jetzt nicht nochmals gesamthaft zur Diskussion. Er soll nur in wenigen Punkten vervollständigt werden, für die das Stammzellenforschungsgesetz keine Grundlage bot.
In der Kommission gab einzig der neue Buchstabe f von Absatz 1 Anlass zur Diskussion. Er betrifft Erfindungen, die eine bestimmte technische Verwendung von Embryonen bzw. deren Gewebe, Zellen usw. zum Gegenstand haben. Es geht nicht um die Patentierung von Embryonen selbst; sie sind bereits nach Artikel 1a von der Patentierung ausgeschlossen. Durch Buchstabe f gemäss Entwurf des Bundesrates werden Patente auf die Verwendung von menschlichen Embryonen ausgeschlossen, soweit es nicht um die medizinische Verwendung geht. Im Übrigen sollen Patente möglich sein - dies jedenfalls in dem Umfang, wie die Nutzung von Embryonen in der Schweiz nach der einschlägigen Gesetzgebung bereits zulässig ist.
Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass der Gesetzentwurf die ethischen und gesellschaftlichen Anliegen ausgewogen berücksichtigt. Die Kommission ist daher bei dieser Bestimmung mit 7 zu 4 Stimmen dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt.
Der Minderheitsantrag zu Buchstabe f übernimmt eine Regelung, wie sie in der EU gilt. Sie hat dort allerdings zu Auslegungsproblemen geführt. Strittig ist gerade, ob auch medizinische Verwendungen von der Patentierung ausgeschlossen sind. Diese Frage ist in der EU noch immer nicht entschieden. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sollte [PAGE 438] eine derartige Rechtsunsicherheit in der Schweiz vermieden werden.
Die Mehrheit der Kommission gibt auch zu bedenken, dass das angestrebte Patentierungsverbot bei medizinischen Verwendungen internationalen Verpflichtungen der Schweiz widerspricht - dies vor allem deswegen, weil die Nutzung menschlicher Embryonen in Forschung und Medizin heute möglich wäre und nur Patente untersagt würden. In den Grenzen, in denen die Nutzung einer Erfindung durch die Rechtsprechung nicht ausgeschlossen ist, müssen Patente möglich sein, sonst verletzen wir unsere internationalen Verpflichtungen.
Ich beantrage Ihnen daher, dem Beschluss des Nationalrates und damit dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.