Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-12
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Bulgarien über soziale Sicherheit fügt sich in eine ganze Reihe analoger Abkommen ein, welche unser Land in den letzten zehn Jahren mit anderen europäischen Staaten ausgehandelt hat, und folgt dem Muster dieser Sozialversicherungsabkommen sowie den allgemeinen Grundsätzen des internationalen Sozialversicherungsrechtes. Das Abkommen beschlägt in diesem Sinne die Alters-, die Hinterlassenen- und die Invalidenversicherung, die Krankenversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Es grenzt die Unterstellung unter ein nationales Sozialversicherungssystem ab und gewährleistet den Leistungsbezug und den Leistungsexport für die Vertragsstaatsangehörigen. Das Abkommen rechtfertigt sich nicht zuletzt deshalb, weil sich die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder in den letzten Jahren stark intensiviert haben.
Wie Sie wissen, ist Bulgarien zu Beginn dieses Jahres der EU beigetreten. Dieser Umstand und die Tatsache, dass das Abkommen durchwegs dem Muster der bisherigen Verträge über die soziale Sicherheit folgt, haben dazu geführt, dass nicht wie üblicherweise die SGK, sondern Ihre APK die Vorberatung übernommen hat. Unsere Kommission hat sich denn auch vornehmlich mit den Fragen befasst, wie sich das Abkommen in unsere Europapolitik einfügt, nachdem Bulgarien zur EU gehört, und welches sein Stellenwert ist, wenn die Personenfreizügigkeit, also das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, auf Bulgarien ausgedehnt wird. Gemäss unserer Erkenntnis hat das vorliegende Abkommen in einem gewissen Sinne tatsächlich nur Übergangscharakter. Die Verhandlungen haben indessen schon vor einigen Jahren begonnen, und das Abkommen ist von Bulgarien bereits ratifiziert worden.
Mit Rumänien stellt sich, nebenbei bemerkt, die Situation anders dar, nachdem hier keinerlei Verhandlungen geführt worden sind.
Der Übergangscharakter dauert an, bis die Bestimmungen bezüglich einer Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien in Kraft treten. Verhandlungen hierzu haben noch nicht begonnen. Der Bundesrat führt noch die Konsultationen zum Verhandlungsmandat. In der Folge werden dann die Bestimmungen des Abkommens grundsätzlich ausgesetzt und durch die EU-Regelungen bzw. die Regelungen der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien abgelöst, soweit diese den gleichen Sachbereich betreffen.
Dabei ist aber zu beachten, dass sich der sachliche Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens und jener des Abkommens mit der EU über die Freizügigkeit auch betreffend die soziale Sicherheit nicht völlig decken. Zwar geht das Freizügigkeitsabkommen grundsätzlich weiter, im Abkommen mit Bulgarien gelten die Unterstellungsbestimmungen jedoch nicht nur für die Angehörigen der Vertragsstaaten, sondern auch für jene von Drittstaaten ausserhalb der EU. Für Fragen der Unterstellung, welche Angehörige von Drittstaaten betreffen, würde das vorliegende Abkommen also seine Geltung behalten. Das Freizügigkeitsabkommen ist zudem für Nichterwerbstätige, z. B. Kinder, nicht anwendbar. Das kann etwa für Eingliederungsmassnahmen der IV bedeutungsvoll sein. Schliesslich bleibt zu beachten, dass das Freizügigkeitsabkommen ursprünglich für sieben Jahre abgeschlossen wurde. Würde die Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens abgelehnt und würden damit dessen Bestimmungen zur Sozialversicherung aufgehoben, so würde das Abkommen mit Bulgarien gänzlich wiederaufleben.
Die APK erachtet dieses Abkommen auch in Anbetracht einer kommenden Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU auf Bulgarien als weiterhin zweckmässig und sinnvoll. Es unterstreicht unsere guten Beziehungen zu Bulgarien, die auch nicht belastet werden sollen. Wie gesagt verdient das Abkommen auch aus sozialpolitischer Sicht unsere Unterstützung.
Die APK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien über soziale Sicherheit.
Zur Detailberatung habe ich keine weiteren Bemerkungen.