Frick Bruno · Ständerat · 2007-06-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Damit wird vom Bundesrat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, wonach die Prämienverbilligungsbeiträge nach einer angemessenen Übergangsfrist von allen Kantonen direkt an die Krankenversicherer überwiesen werden.
Es ist uns ja bestens bekannt, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung verbilligen. Nun gibt es in den Kantonen unterschiedliche Praktiken; einzelne Kantone richten die Prämienverbilligungsbeiträge den Versicherten aus, zahlen sie ihnen bar aus, und die Versicherten leiten das Geld an die Versicherung weiter. Andere Kantone richten die Prämienverbilligungsbeiträge direkt den Versicherern aus, und diese stellen dann für die Restprämie Rechnung. Der Grund für diese unterschiedliche Praxis ist historisch. Früher, noch vor sechs bis acht Jahren, liess die elektronische Datenverarbeitung keine einheitliche Praxis zu.
Nun sind Menschen auch schwach; wenn sie in finanziellen Engpässen sind, steigt die Versuchung, die Prämienverbilligungsbeiträge, die der Kanton privat ausbezahlt, für andere Zwecke zu verwenden. Das ist zwar menschlich und verständlich, aber nicht die Idee der Erfinder. Der Schaden ist doppelt, nämlich sowohl für die Versicherer, welche die Prämien in vielen Fällen nicht bekommen, als auch für Bund und Kanton, die vergebens Prämienverbilligungsbeiträge ausbezahlt haben.
Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sind mit der Kommission der Ansicht, dass die Prämienverbilligungsbeiträge direkt an die Versicherer auszubezahlen sind. Die EDV ist heute in allen Kantonen vorhanden, und in den Kantonen ist ja für jeden Einzelfall bekannt, wer bei welcher Krankenversicherung angeschlossen ist. Die Wirkung ist zudem eine positive, nicht nur, weil künftige Verluste unterbleiben, sondern auch, weil sich die Administration vereinfachen wird. Denn Verwaltungsumtriebe entfallen, indem die Prämienverbilligungsbeiträge nicht mehr an jeden einzelnen Versicherten ausbezahlt werden müssen, sondern nach Gruppen direkt an die einzelnen Versicherungen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit Zustimmung des Bundesrates, bei der nächsten Gelegenheit das Krankenversicherungsgesetz entsprechend zu ändern und den Kantonen eine angemessene Übergangsfrist für die Anpassung einzuräumen. Ich bitte Sie, ebenfalls so zu beschliessen.