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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-26

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-26

Wortprotokoll

Umstritten ist bei diesem Artikel bloss, ob das Widerrufsrecht auch beim Abschluss des Kredit- oder Kundenkartenvertrages wegfallen soll. Verzichtet man mit der Kommissionsmehrheit in diesem Fall auf ein Widerrufsrecht, so sind die Folgen absehbar. Insbesondere die Warenhäuser werden praktisch sämtliche Kreditbedürfnisse über Kundenkarten abdecken. Wer eine Sache kaufen will, ohne über das nötige Kleingeld zu verfügen, wird an den Kundendienst verwiesen, damit ihm dort eine Kundenkarte ausgestellt wird. Kundenkarten sind so nicht nur ein exzellentes Mittel der Kundenbindung, sondern auch eine Möglichkeit, dem Kunden das Recht vorzuenthalten, den Vertrag zu widerrufen. Allein aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auf ein solches Privileg für Konsumkredite mittels Kredit- und Kundenkarten verzichtet werden.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass Artikel 11a nur auf Kreditkarten mit Kreditoption Anwendung findet. Wer also daran interessiert ist, eine Kreditkarte sofort einsetzen zu können, findet immer einen Weg, eine geeignete Kreditkarte ohne Kreditoption zu bekommen, d. h. eine Kreditkarte mit einer normalen Zahlungsfrist wie bei einer Rechnung.

Sollte auf ein Widerrufsrecht bei Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption verzichtet werden, so droht konsumentenpolitisch in der Tat ein Rückschritt gegenüber dem geltenden Recht. Nach heutigem Recht tritt der Abzahlungsvertrag erst fünf Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Der Versuch, die geltende Regel durch Herausgabe einer Kundenkarte zu unterlaufen, ist heute ausgeschlossen, da das Abzahlungsrecht wirtschaftlich betrachtet und vom Erfolg her auszulegen ist.

Ich möchte noch kurz darauf eingehen, was nun rückgängig gemacht wird und wo das Widerrufsrecht besteht. Zuerst ein Beispiel zu einer Kreditkarte und nachher eines zu einer Kundenkarte:

Wenn die Kreditkarte vor Ablauf des Widerrufsrechtes ausgehändigt und ein Kauf z. B. über 1000 Franken getätigt wird und der Kunde den Kreditkartenvertrag innerhalb von sieben Tagen widerruft - den Vertrag mit dem Kreditkartenunternehmen und nicht den Kaufvertrag -, dann ist die Folge: Er schuldet die 1000 Franken, er kann auch von der Kreditoption Gebrauch machen, d. h. monatlich je 100 Franken abzahlen, bis die 1000 Franken bezahlt sind. Die Konsequenz ist aber, dass er keine Zinsen bezahlt. Er erhält sozusagen einen Gratiskredit über das Kreditkartenunternehmen, aber der Kauf an sich wird nicht rückgängig gemacht. Hier bestehen oft Missverständnisse.

Nun zur Kundenkarte: Wenn in einem Warenhaus die Kundenkarte sofort ausgestellt und z. B. ein Fernseher im Wert von 1000 Franken gekauft wird und die Kundenkarte innerhalb von sieben Tagen widerrufen wird, dann geht der Fernseher an das Warenhaus zurück, und es kann ein Mietzins für die Gebrauchsüberlassung während dieser sieben Tage verrechnet werden. Bei einer Kundenkarte wird also der Kauf rückgängig gemacht.

Diese Präzisierung ist mir noch wichtig: Der Widerruf betrifft nicht den Kaufvertrag, sondern den Kreditkarten- oder den Kundenkartenvertrag.

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