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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte mich ganz kurz fassen und Folgendes feststellen:

1. Auch ich bin ganz klar dafür, dass alle drei Jahre eine Überprüfung stattfinden kann. Mein Antrag hat hiefür folgende Worte: "Der Bundesrat regelt .... bei deren alle drei Jahre durchzuführenden Überprüfung." Diese Überprüfung bildet nun einen Bestandteil von Absatz 1ter.

2. Bei dieser Überprüfung können alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen schweizerischen Medikamente zum Vergleich herangezogen werden; ich verweise auch diesbezüglich auf meinen Antrag: "Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln sowie der Preisgestaltung in wirtschaftlich vergleichbaren Ländern beurteilt." Der erste Teil, "aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln", umfasst alle, aber auch wirklich alle in der Schweiz zugelassenen Medikamente, die herangezogen werden können.

3. Ich vertrete ganz einfach die Auffassung, dass Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit das Gleiche sind; ich habe das begründet. Ich verstehe sehr wohl, dass aus politischen Gründen die Erwähnung des Wortes "preisgünstig" durchaus als opportun erscheinen kann. Ich wehre mich aber dagegen, dass man Gesetze gleichsam als politische Positionspapiere benützt. Meines Erachtens sind Gesetze Dinge, die juristisch interpretierbar sind und zu klaren Antworten führen.

4. Was Herr Stähelin gesagt hat - dass ja das gemeint sei, was auch ich gesagt habe, nämlich dass klinische Daten beigezogen werden könnten, aber nicht müssten -, ist eine Frage der Interpretation des Textes. Wenn es ganz klar wäre, dass die Meinung die wäre, dass nebst allen anderen klinischen Daten auch klinische Daten aus der Schweiz - so sie denn vorhanden sind - beigezogen werden könnten, aber keine Verpflichtung bestehe, dies zu tun, dann würde ich mich dieser Interpretation anschliessen. Das würde dann hinsichtlich meines Antrages heissen, dass sich die Streichung nur auf die ersten beiden Sätze von Absatz 1quater bezöge.