Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Einige kurze Ausführungen zum vereinfachten Verfahren: Dieses ist wie das ordentliche Verfahren ein einlässlicher Prozess, aber ein Prozess mit vereinfachten Formen. Solche Verfahren kennen die Kantone heute schon. Teilweise ist das Verfahren durch das Bundesrecht bedingt; dieses schreibt nämlich für verschiedene Materien ein einfaches und rasches Verfahren vor, beispielsweise im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Pachtrecht und im Konsumentenrecht, also in den Bereichen des sogenannten sozialen Privatrechtes.
Wichtig ist aber der Umstand, dass in den Geltungsbereich des vereinfachten Verfahrens auch Streitigkeiten fallen, solange diese einen bestimmten Streitwert nicht überschreiten; in unserem Falle sind das 30 000 Franken. Das vereinfachte Verfahren folgt kantonalen Vorbildern, es ist durch Formerleichterungen, vermehrte Mündlichkeit - das wird uns noch beschäftigen -, kürzere Fristen und grössere Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichtes geprägt.