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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-14

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 234 eine kurze Erklärung zu Buchstabe f: Auf Rechtsmittel kann verzichtet werden, sobald das Urteil gefällt ist. Ein vorgängiger Verzicht ist nicht zulässig; ein nachheriger Verzicht betrifft nur die sogenannten Hauptrechtsmittel - Berufung und Beschwerde -, nicht aber die Revision.