Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-14

Wortprotokoll

Die Frage der Mediation hat eigentlich eine der langwierigsten Diskussionen ausgelöst - wobei nicht die Mediation als Tätigkeit die umstrittene Sache war, denn alle haben immer auch zuerst beteuert, es gehe um die Vermittlung, es gehe um eine Einigung, und das sei auch guteidgenössische Tradition. Aber es kann natürlich eine technische Mediation im Vordergrund stehen; diese ist heute ein eigener Industriezweig geworden, man muss das so sagen; Herr Bonhôte hat gesagt, er freue sich, dass es so sei. Darum standen hier also plötzlich technische Einrichtungen im Vordergrund.

Im Strafprozess - da hat Herr Pfisterer Recht - haben wir gute Unterlagen, weil saubere Versuche gemacht worden sind. Da hat der Bundesrat gesagt, dass wir im Strafprozess das tun sollten, was Sie auch beschlossen haben: Sie haben vom Obligatorium gesprochen, und wir sind der Meinung, dass dies auch nicht freigestellt sein sollte, sonst haben wir wieder einen Einbruch beim Grundsatz der Einheitlichkeit. Man soll aber in anderen Fällen verzichten, weil der Staat auch etwas bereitstellen muss, wenn er jemanden zu etwas verpflichtet. Dann kann er nicht einfach sagen, er verpflichte jemanden zu einer Mediation, denn dann wird der Betroffene fragen, wo das denn stattfinde und was dies denn sei. Dann muss der Staat also auch sagen, wer dies tun soll.

Im Zivilprozess ist die Vermittlung natürlich überhaupt ein gängiges Verfahren, ohne dass man von Mediation spricht. Alle Industrieunternehmen, die mit grösseren Rechtsfällen konfrontiert sind, führen wenn möglich keinen Prozess, sondern da werden schon die Anwälte damit betraut - man sucht sich diese sogar danach aus -, eine Lösung zu finden, weil sie sagen, ein Prozess sei ihnen zu kompliziert und zu teuer und dauere zu lange. Sie haben gesehen, es gibt namentlich aus diesen Kreisen einen Vorbehalt, die Mediation hier aufzunehmen. Denn diese Unternehmen haben Angst, dass für die Richter die Empfehlung und der Verweis auf die Mediation natürlich verlockend sind, weil sie dann die Sache nicht selber entscheiden müssen. Zudem haben die Unternehmen Angst vor der langen Dauer, Angst, im Prozess bereits einen Nachteil zu haben, wenn sie der Empfehlung des Richters zur Mediation nicht Folge leisten. Es ist ja nicht eine rechtliche Notwendigkeit, aber sie sagen sich, dass man es wahrscheinlich machen müsse. Wenn man sich sonst nicht einig werde, sage dann der Richter, man hätte besser eine Mediation gemacht, aber jetzt müsse er eben urteilen. Die Befürchtung ist also die, dass der Richter dann eher gegen denjenigen urteilt, der keine Mediation wollte. Das sind die Ängste.

Sie sehen es: Gemäss Artikel 210 tritt eine Mediation an die Stelle des Schlichtungsverfahrens. Da fand natürlich ein riesiger Grabenkrieg mit den Friedensrichtern statt, weil die Friedensrichter geltend gemacht haben, sie seien ja die Mediatoren, sie müssten ja das Schlichtungsverfahren machen, das sei ja schon gegeben und jetzt könne man noch anstelle von ihnen auf die Mediation setzen. Sie sehen, das haben wir hier aufgenommen, wenn beide Parteien das wollen. Man muss natürlich auch sagen: Für die Schlichtung ist es ja vielleicht auch gut, wenn sie freiheitlich geregelt ist. Wenn einem ein Friedensrichter im Dorf nicht passt, dann ist vielleicht auch die Schlichtung qualitativ nicht so hochstehend. Da ist es also vielleicht besser, wenn man einen Mediator hat. Darum haben wir Ihnen das so vorgeschlagen.

Zur Mediation im Entscheidverfahren: Der Richter kann gemäss Text jederzeit eine Mediation empfehlen. Sie sehen, wir haben also überall sehr vorsichtige Formulierungen gewählt. Damit sind natürlich viele nicht einverstanden. Was wir hier vorschlagen, ist ein Kompromiss. Die Bedenken sind die folgenden: Wenn der Richter etwas empfiehlt, namentlich auch Leuten, die im Geschäftsleben nicht so zu Hause sind, und sagt, sie sollten eine Mediation machen, wird die Partei vor einer Zustimmung natürlich fragen, wen er als Mediator vorschlage usw. Man übernimmt mit der Empfehlung also natürlich auch eine gewisse Verantwortung.

Damit die Kantone hier nicht auf die Barrikaden gehen, haben wir Artikel 212 eingebaut: Die Organisation und die Durchführung der Mediation sind Sache der Parteien. Das konnten wir im Zivilrecht tun, im Strafprozessrecht ist das natürlich anders, darum ist es dort auch verhängnisvoller. Sie sehen also, dass wir hier einen Weg suchen. Allerdings: Wenn wir die Bestimmung nicht aufnehmen, heisst das nicht, dass man keine Mediationen durchführt.

Den Entscheid muss ich Ihnen überlassen. Der Bundesrat hat als zweiten Entscheid bezüglich des Strafprozesses klar gesagt, die Mediation sei zu streichen. Es ist aber im freien Ermessen des zuständigen Bundesrates, das zu tun. Wir gehen für die Mediation nicht auf die Barrikaden. Wir meinen, einen bescheidenen Weg gewählt zu haben, müssen aber darauf hinweisen, dass immer ein aussergerichtliches, rein privates Instrument vorhanden bleibt.

Wir glauben aber, dass es wichtig ist, in ehe- und kindesrechtlichen Verfahren Mediationsbestimmungen und eine Regelung auch in der ZPO zu haben. Das ist in Artikel 292 Absatz 2 der Fall, wonach das Gericht die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern kann. Wir gehen bei der internationalen Kindesentführung noch einen Schritt weiter, indem die Mediation direkt angeordnet werden kann, auch wenn die Parteien sich nicht einigen. Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, dass sich die Parteien in diesen Fällen auf gar nichts einigen, nicht einmal auf gewisse Dinge, weil diejenigen, welche das Kind haben und verstecken, nichts in Richtung einer Einigung unternehmen werden. Eine Anordnung ist also notwendig.

Es muss auch gesagt sein, was eine zweckmässige Mediationsstelle ist. Denn man kann nicht einfach sagen: "Jetzt macht mal, wo ihr wollt, eine Mediation." Die wollen es ja nicht! Zum anderen ist es diesbezüglich sehr wichtig, dass man jemanden hat, der in diesem Gebiet zu Hause ist. Damit nimmt man aber auch eine gewisse Verantwortung wahr. In diesen Fällen sind die Kosten natürlich auch eine Frage, weil Mediationen teuer sein können. Herr David, Mediationen sind nicht gratis; bei den Gerichten zahlen die Parteien nicht die vollen Unkosten, aber hier müssen sie sie dann voll bezahlen. In Fällen von Kindesentführung - das war natürlich der Einwand der Kantone - müssen die Kantone zahlen, wenn nicht von anderer Seite bezahlt wird. Aber dort erachten wir die Mediation als absolut notwendig. Sie müssen sehen: Was in diesen internationalen Kindesentführungsfällen abläuft, das hat oft nichts mehr mit Recht zu tun. Das ist eine dermassen hoch emotionale Geschichte und wird immer auch zu einer Auseinandersetzung zwischen Staaten. Ich erhalte Telefonate von Justizministern, die sagen, die Schweiz sei kein Rechtsstaat, da sie Kinder nicht ausliefere usw., weil wir angeblich die Kinder trotz Urteilen nicht finden. Hierbei wäre natürlich eine Mediation, wenn sie überhaupt ermöglicht wird, von Nutzen.

Ob Sie die Mediation streichen, also der Mehrheit folgen, oder der Minderheit zustimmen: Wir werden darauf zurückkommen und bei den Verfahren betreffend Kindesentführung auf dem Obligatorium beharren; dort ist jeder Weg ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass sich die Situation verbessert.