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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Hier hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, die Frist von fünf Tagen auf zehn Tage zu verlängern. Es geht hier um Folgendes: Die Amtshandlungen, an denen eine befangene Gerichtsperson mitgewirkt hat, sind grundsätzlich aufzuheben und zu wiederholen. Dies geschieht jedoch nicht von Amtes wegen, sondern nur, wenn dies eine Partei innert einer bestimmten Frist seit Kenntnis des Ausstandsgrundes beantragt. Die Mehrheit der Kommission ist nun der Meinung, dass die Frist von fünf Tagen zu kurz ist. Die Minderheit beantragt, an der Fassung des Bundesrates, also an der Frist von fünf Tagen, festzuhalten.