Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Hier ist nur auf Absatz 2 hinzuweisen. Dieser Absatz bedeutet, dass der Gerichtsstand des Wohnsitzes nicht bestehen bleibt, bis ein neuer Wohnsitz begründet wird. Es gilt Folgendes: Wenn jemand wegzieht und an einem anderen Ort Aufenthalt nimmt, ist der Gerichtsstand an diesem Aufenthaltsort.

Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14 | Lexipedia | Lexipedia