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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Diese Bestimmung entspricht Artikel 11 des Gerichtsstandsgesetzes. Doch werden neben den Gerichten neu allgemein auch die Verwaltungsbehörden angesprochen. Bei der sogenannten Freiwilligengerichtsbarkeit handelt es sich oft um Verwaltungstätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten, die in vielen Kantonen von Verwaltungsbehörden wahrgenommen wird. Das soll auch unter der Schweizerischen Zivilprozessordnung möglich bleiben. Aufgrund des Vorschlages der Verwaltung wurde in Artikel 18 noch das Wort "zwingend" aufgenommen; dies aufgrund von Erfahrungen mit dem Gerichtsstandsgesetz.

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