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David Eugen · Ständerat · 2007-06-14

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu Artikel 94 äussern. Dort wird festgehalten, dass die Tarife für die Prozesskosten von den Kantonen festgelegt werden. Ich unterstütze an sich diese Regelung, bedauere aber, dass im Gesetz überhaupt keine Vorgaben enthalten sind, wie diese Tarife festgesetzt werden sollen. Wenn ich schaue, wie heute in der Praxis eigentlich Recht gesprochen wird, dann sehe ich, dass die Prozesskosten, vor allem für den Bereich KMU, das Hauptproblem sind. Heute sind Zivilprozesse derart teuer geworden, dass viele kleinere und mittlere Unternehmen sich scheuen, überhaupt einen Prozess zu führen, d. h., eine Rechtsfrage, die sie betrifft, vor Gericht klären zu lassen. Die Prozesskosten sind leider in den letzten Jahren immer mehr im Sinne einer Deckung der Justizkosten festgelegt worden.

Man kann Verständnis dafür haben, dass man Gebühren festlegt, die möglichst alle Löhne der Richter und des Gerichtspersonals weitgehend decken. Doch im Endeffekt bewirkt dies ein immer teureres Zivilprozessverfahren. Die Wirkung, die daraus resultiert, ist, dass dann viele beginnen, Schiedsgerichte einzurichten; man meidet die ordentlichen Zivilgerichte, weil die Prozesse zu teuer sind. Ich habe zwar zu Artikel 94 keinen Antrag gestellt, bin aber der Meinung, dass diese Diskussion im Nationalrat eigentlich nochmals geführt werden müsste. Es geht um die Frage, ob bezüglich der Ausgestaltung oder der Prinzipien, die für die Prozesskosten gelten sollen, nicht der Bundesgesetzgeber gewisse Leitplanken setzen sollte. Mein Anliegen ist vor allem, dass auch bei Prozessen, die sich bei KMU in der Regel eben im Bereich von Beträgen bis 100 000 Franken abspielen, die Leute noch zu ihrem Recht kommen können, ohne riesige Finanzrisiken auf sich nehmen zu müssen. Ich weiss, dass man für viele Prozessgattungen wie im Mietrecht oder im Arbeitsrecht Massnahmen getroffen hat. Ich finde es gut, dass sich dort die Prozesskosten in einem vernünftigen Rahmen bewegen und auch einfachere Leute zu ihrem Recht kommen. Aber genau dieser Bereich der KMU ist vernachlässigt. Diese leiden unter dieser Situation und verzichten darauf, Recht einzuholen, weil sie die Kosten scheuen.

Ich bitte darum, dieses Anliegen in den Zweitrat einzubringen. Man sollte sich hier Gedanken machen und die Kosten nicht einfach nach dem Deckungsprinzip festlegen, sondern unter Beachtung der Tatsache, dass die Leute über den Zivilprozess überhaupt zu ihrem Rechtsschutz kommen.

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