David Eugen · Ständerat · 2000-09-26
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen auch hier beantragen, dem Nationalrat zu folgen. Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, bestehen in diesem Konsumkreditgeschäft zwei Instrumente, um die Konsumentin oder den Konsumenten vor unbedachtem Eingehen von Kreditverhältnissen zu schützen, nämlich einerseits - wir haben das besprochen - das Widerrufsrecht und andererseits die so genannte Kreditfähigkeitsprüfung in Artikel 15c und folgende, über die wir noch sprechen werden.
Die Kreditfähigkeitsprüfung bezieht sich auf den einzelnen Konsumenten und die einzelne Konsumentin. Wenn Sie diese Artikel anschauen, stellen Sie fest, dass der pfändbare Einkommensanteil des Konsumenten festgestellt werden muss. Der Verzicht auf die Solidarhaftung schafft nun genau bezüglich dieses wichtigen oder wichtigsten Instrumentes der Kreditfähigkeitsprüfung klare Verhältnisse. Man weiss nämlich, wessen Kreditfähigkeit zu prüfen ist.
Wenn Sie hier Solidarschuldverhältnisse zulassen, dann bedeutet das, dass mehrere Personen miteinander diese Kreditfähigkeit erreichen können, indem Einkommen addiert werden. Das ist nicht der Sinn des Konsumkreditgesetzes. Wir wollen ja eben, dass die Leute mit ihrem Einkommen und ihrem Vermögen fähig sind, längerfristig die eingegangenen Schulden zurückzuzahlen, wenn sie solche Kreditverhältnisse eingehen. Wenn wir die Kumulationen von verschiedenen Einkommen akzeptieren, wird dieses Ziel verfehlt.
Wichtig ist beim Antrag der Minderheit, dass er sich nicht nur, wie der ursprüngliche Antrag des Bundesrates, auf Ehegatten bezieht. Er umfasst auch Unverheiratete, die gemeinsam einen Konsumkredit eingehen wollen - eben genau deswegen, weil damit das Hauptinstrument der Kreditfähigkeitsprüfung unterlaufen wird.
Besonders stossend - das muss man hervorheben - ist die Sache schon bei Ehegatten, bei denen die Ehefrau die Kreditverträge mitunterzeichnet. Ich selbst habe in der Praxis als Anwalt des Öftern erlebt, dass im Falle einer Scheidung Ehefrauen noch jahrelang Kreditschulden aus Verträgen zurückzuzahlen hatten, die sie nicht als Schuldverträge verstanden hatten.
Dies ist insbesondere dann sehr stossend, wenn sie nicht einmal mehr über das Objekt verfügen, das für diesen Kredit erworben worden ist, sei es ein Auto, sei es Mobiliar. Sie müssen einfach mitzahlen, weil dann eben die Strenge des Solidarschuldverhältnisses gilt.
Die Kreditkartenunternehmen machen geltend - dies ist jetzt auch von der Mehrheit ausgeführt worden -, dass ohne Solidarhaftung die Möglichkeit eingeschränkt werde, Familienmitgliedern auch Gelegenheit zu geben, solche Kredite einzugehen. Das trifft nach meiner Auffassung nicht zu. Wie Sie alle selbst wissen, aus eigener Erfahrung, ist es ohne weiteres möglich, so genannte Zweitkarten zu beantragen. Man muss keine Solidarschuldverhältnisse eingehen.
Es ist also in dem vom Kommissionspräsidenten erwähnten Fall - man will einem Sohn eine Kreditkarte geben - ohne weiteres möglich, dass man dem Sohn eine Zweitkarte verschafft. Ebenso ist es natürlich möglich, dem Ehegatten eine Zweitkarte zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine Solidarhaftung eingegangen werden muss.
Wenn wir die Solidarhaftung zulassen, wird dieses Hauptinstrument, die Frage der Kreditfähigkeitsprüfung, eben unterlaufen. Aus diesem Grund - das ist der Hauptgrund - ersuche ich Sie, hierin, mit dem Bundesrat und dem Nationalrat, der Minderheit zu folgen.