Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-18
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Ich bin überzeugt, dass wir in der Sache keine grossen Differenzen haben. Es macht nämlich keinen Sinn, das Existenzminimum zu besteuern und hier grosse Steuerbeträge eintreiben zu wollen; einverstanden. Aber diese Frage steht nicht im Zentrum dieser Vorlage. Die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet anders: Wird dieses Ziel heute von den Kantonen erreicht, ja oder nein? Ich bin - auch nach Rücksprache mit meinem eigenen Kanton und aufgrund eigener Erfahrung, ich war ja bekanntlich auch einmal Finanzchef - völlig überzeugt, dass diese Aufgabe von den Kantonen erfüllt wird, dass sie hier tatsächlich das nötige Verantwortungsbewusstsein haben und das Anliegen auch umsetzen und dass deshalb eine Vorschrift an die Kantone im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden schlicht und einfach nicht notwendig ist. Darum geht es! Der Zweck ist also bereits erfüllt.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Frau Ory die Wortführerin der Minderheit ist. Wenn ich beispielsweise die Zahlen des Kantons Neuenburg mit jenen des Kantons Thurgau vergleiche, sind diese in Neuenburg tatsächlich tiefer. Ein Lediger mit eigenem Haushalt versteuert in Neuenburg nach dieser Liste bereits mit 9669 Franken und im Thurgau erst mit 13 918 Franken. Ein Verheirateter mit zwei Kindern versteuert in Neuenburg ab 23 115 Franken und im Thurgau erst ab 38 044 Franken. Einverstanden! Aber ich gehe davon aus, dass auch im Kanton Neuenburg diese Zahlen so angelegt sind, dass das neuenburgische Existenzminimum nicht besteuert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser ehemaliger Kollege Jean Studer eine andere Politik verfolgen würde. Nach allem, was ich höre und sehe, gehe ich davon aus, dass wir hier den Kantonen durchaus das nötige Vertrauen schenken können.
Frau Ory hat gesagt, wir könnten problemlos zustimmen, es koste den Staat wenig. Ich gehe davon aus, dass es die Kantone nichts kosten würde, weil sie nämlich diese Auflagen schon erfüllen.
Frau Fetz, ich bin überzeugt, dass kein administrativer Aufwand entfallen würde, weil die Kantone diesen Aufwand schon heute gar nicht tragen. Für meinen Kanton bleibt - da bin ich absolut sicher - alles beim Alten. Aber wenn die Sache so ist, dann müssen wir uns doch fragen, ob es einen Sinn macht und richtig ist, den Kantonen ihr System hier indirekt vorschreiben zu wollen. Darum geht es, und dagegen wehre ich mich. Das ist schlussendlich eine materielle Vereinheitlichung, die nicht notwendig ist.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir nicht eintreten sollten.