Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-20
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20
Wortprotokoll
Zu drei Themen kurz einige Bemerkungen:
1. Zum Verfahren: Sie mögen sich erinnern, dass aufgrund eines Ordnungsantrages in der Herbstsession in Flims die Sicherheitspolitische Kommission den Auftrag erhalten hat, vertiefte Abklärungen und Beratungen durchzuführen. Das haben wir getan. Sie können das im Bericht der Kommission nachlesen. Dem ist nichts beizufügen.
Zum weiteren Verfahren: Es wurde uns vorgeworfen, wir würden Verfahrensverzögerung betreiben. Ich muss das erneut mit Nachdruck zurückweisen. Wir haben Anfang dieses Jahres die Beratungen aufgenommen und haben dann zur Kenntnis genommen, dass im Nationalrat im Zusammenhang mit der Beratung des Waffengesetzes ein Antrag eingereicht worden war mit dem Ziel, die Armeewaffen grundsätzlich nicht mehr zu Hause aufzubewahren. Wir haben dann entschieden, dass es keinen Sinn macht, über die Frage der Abgabe von Taschenmunition zu diskutieren, bevor nicht dieser Vorentscheid gefällt worden ist. Dieser Vorentscheid wurde in der Frühjahrssession gefällt, und jetzt haben wir das Geschäft in der Sicherheitspolitischen Kommission behandelt. Jetzt können Sie entscheiden.
2. Das Ergebnis der Beratungen der SiK finden Sie schriftlich vor. Ich habe dem hier nichts mehr beizufügen. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Medienorientierung am 16. April 2007 von mir persönlich auch informiert. Es gibt dem nichts mehr beizufügen. Ich behalte mir einfach vor, nach gehaltener Diskussion allenfalls noch einige ergänzende Bemerkungen zu machen.
3. Das Fazit: Wir beantragen Ihnen, die Motion Fetz abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens lässt diese Motion in ihrer apodiktischen Formulierung keinerlei Handlungsspielraum offen. Zweitens hat die Sicherheitspolitische Kommission diese Frage nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gewalttaten mit Schusswaffen beurteilt, sondern wir haben - wie der Name Sicherheitspolitische Kommission besagt - diese Motion auch unter sicherheitspolitischen Aspekten gewürdigt. Im Sinne einer Gesamtwürdigung sind wir dann zum Schluss gekommen, dass wir in Anbetracht der gegenwärtigen Situation der Meinung sind, dass auf die Abgabe von Taschenmunition verzichtet werden könne. Ich verweise Sie auf die Schlussbemerkung in unserem Bericht: "Die Kommission ist überzeugt, dass mit der von ihr vorgeschlagenen Lösung (Ablehnung der Motion Fetz, Annahme der Kommissionsmotion) sowohl der aktuellen gesellschaftlichen Situation als auch der derzeitigen sicherheitspolitischen Lage optimal Rechnung getragen werden kann."
Ich möchte als Schlussbemerkung darauf hinweisen, dass die Kommission in ihrer überwiegenden Mehrheit Wert darauf legt, dass der Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition nicht als Präjudiz für einen künftigen Verzicht auf die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen zu verstehen ist.
Noch eine kleine Korrektur zum Abstimmungsresultat bezüglich der Motion 07.3277: Sie wird von der Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme empfohlen.