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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20

Wortprotokoll

"Armeeorganisation. Änderung" - Sie mögen sich an dieses Geschäft erinnern. Im Zentrum stand nicht die Verordnung, sondern der Entwicklungsschritt 2008-2011. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat die Beratung dieses Geschäftes, das er ja in Flims noch abgelehnt hatte, wiederaufgenommen. Am Montag vergangener Woche hat er der Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee zugestimmt und ist in Bezug auf den Entwicklungsschritt, über den wir ja nicht formell zu befinden hatten, im Wesentlichen den Beschlüssen unseres Rates gefolgt.

Es verbleiben jetzt noch zwei Differenzen marginaler Natur:

Die erste Differenz findet sich bei Artikel 2 der Verordnung, bei dem es um die Zusammensetzung der Armee geht. Es wird dort festgehalten, dass sich die Armee aus der aktiven Armee und der Reserve zusammensetzt. Was diese dann zu tun hat, gilt naturgemäss für die gesamte Armee, nämlich für die aktive Armee und die Reserve. Man hat hier jetzt einfach das, was an sich selbstverständlich ist, noch einmal gesagt, mit dem Zusatz: "Sie" - die Armee, bestehend aus Reserve und aktivem Teil - "erfüllt als Ganzes den ihr von Verfassung und Militärgesetz erteilten Auftrag." In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Departementschefs im Nationalrat haben auch wir in der SiK festgestellt, dass wir dieser Selbstverständlichkeit, die hier noch explizit erwähnt wird, zustimmen können. Es geht auch nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung; da kann man das vielleicht noch verzeihen.

Die zweite Differenz finden Sie in Artikel 13a, in den Übergangsbestimmungen. In die Übergangsbestimmungen - man muss sich daran erinnern, dass das im Jahre 2002 war - wurde noch ein Vorbehalt zugunsten des Bundesrates aufgenommen, wonach er aus zwingenden Gründen in den Bereichen von Absatz 1 Abweichungen von dieser Verordnung vornehmen könne. Das war damals die Grundlage für die "Armee XXI"; für den entscheidenden Schritt des Armeeumbaus hat man diese Türe noch offen gelassen. Nachdem die "Armee XXI" jetzt ja umgesetzt ist - ich spreche nicht vom Entwicklungsschritt, sondern von der "Armee XXI" -, erübrigt sich diese Möglichkeit im Rahmen der Übergangsbestimmungen; die braucht der Bundesrat jetzt nicht. Deshalb kann man das streichen. Der Nationalrat hat das übrigens schon in Flims gestrichen, und wir holen das jetzt nach.

Ich ersuche Sie, sich hier entsprechend den Überlegungen Ihrer Kommission dem Nationalrat anzuschliessen.