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Vollmer Peter · Nationalrat · 1999-12-21

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Es geht hier bei diesem Minderheitsantrag darum festzulegen, wer bestimmt, nach welchem Leistungsplan die über dem Grenzbetrag liegenden Verdienste zu versichern sind. Wir werden beim ersten Absatz entscheiden, wie hoch dieser Grenzbetrag sein soll. In Absatz 2 geht es jetzt darum zu sagen, dass die darüber hinausreichenden Verdienste nach einem besonderen Leistungsplan versichert sind, im Beitragsprimat, möglicherweise auch im Leistungsprimat.

Ich meine, dass es richtig ist, dass der Bundesrat die Frage zu bestimmen hat, wie [PAGE 2633] diese darüber hinausreichenden Einkommen versichert sind, und nicht die einzelnen Arbeitgeber. Wir werden nämlich zunehmend in die Situation kommen, dass wir auch im Bereich des Bundes immer mehr gemäss diesem Gesetz so genannte Arbeitgeber haben; die dezentralisierten Verwaltungseinheiten werden in diesem Gesetz ausdrücklich als Arbeitgeber bezeichnet.

Wenn die Fassung des Bundesrates jetzt durchkommt, wird das bedeuten, dass wir bei den verschiedenen dezentralisierten Verwaltungseinheiten beim Bund und den weiteren Arbeitgebern unterschiedliche Pensionskassenregelungen für diese Beträge haben, die über das obligatorische Leistungsprimat hinausgehen. Das darf doch nicht sein. Wenn wir beim neuen Bundespersonalgesetz jetzt Bestimmungen haben, wo wir sagen, in gewissen Ausführungsbestimmungen brauche es eine Flexibilität der jeweiligen Bereiche, kann das noch angehen. Aber dass wir jetzt in Bereichen der Sozialversicherung - die Pensionskasse gehört dazu, sie ist in diesem Bereich ein wichtiges Instrument - unterschiedliche Ausgestaltungen machen, könnte dazu führen, dass man im einen dezentralisierten Verwaltungsbereich plötzlich für das höchste Kader sehr grosszügige "Beletage-Kassen" einrichtet, im anderen Bereich eines Betriebes des Bundes jedoch ganz andere, viel bescheidenere oder noch mehr überschiessende Einrichtungen vorsieht; wir hätten dann eine Konkurrenz zwischen diesen verschiedenen Bundesbereichen. Ich meine, zumindest in Bezug auf die Frage der Pensionskasse sollten wir hier eine einheitliche Lösung im ganzen Bundesbereich haben.

Deshalb verlangt mein Minderheitsantrag, dass hier der Bundesrat eine Regelung vorsehen soll, was mit den Einkommen geschieht - wie sie versichert sein sollen -, die über diese obligatorische Leistungsprimatgrenze hinausgehen. Das ist vernünftig; es ist auch deshalb wichtig, weil wir unter Umständen, je nach Verwaltungsbereich, unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten haben. Wir werden ein Flag-Amt haben, das in einem gut rentierenden Bereich tätig ist, das vielleicht sehr viele Einnahmen generieren kann. Wir werden andere Verwaltungszweige haben, die eher knapp bei Kasse sein werden - das ist so, aufgrund der Aufgabe, die sie zu erfüllen haben. Es kann doch nicht angehen, dass man plötzlich im einen Bereich grosszügige Pensionskassenlösungen für das oberste Kader vorsieht, während man in einer anderen dezentralisierten Verwaltungseinheit plötzlich knausriger sein muss - oder umgekehrt, nur weil hier quasi jeder Arbeitgeber selber darüber bestimmen kann.

Ich möchte Sie deshalb wirklich bitten, hier zumindest eine gewisse Einheitlichkeit zu wahren und die Kompetenz dem Bundesrat und nicht den einzelnen Arbeitgebern zuzuweisen. Wir sollten nicht anfangen, jetzt auch im Bereich der Sozialversicherungen eine Aufsplitterung vorzunehmen; das würden wir hier in einem ersten Schritt tun. Wir werden noch in anderen Artikeln auf die gleiche Problematik stossen. Hier, meine ich, ist es wirklich einsichtig, dass wir dem Bundesrat diese Kompetenz zuweisen, damit er das für den ganzen Bundesbereich einheitlich regeln kann. Wie er das regelt, bestimmen nicht wir; das bleibt dem Bundesrat anheim gestellt. Wir geben ihm diese Flexibilität, aber wir möchten das nicht aufgesplittert haben.