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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Ich habe, wie viele andere auch, die Motion mitunterzeichnet. Ich habe sie nicht nur sehr oberflächlich geprüft, wie es mir in Zusammenhang mit der Unterzeichnung anderer Vorstösse leider auch schon passiert ist.

Die Überlegung war die folgende: Ich fände es absolut falsch, wenn der Staat die Befugnis, die Kompetenz oder die Verpflichtung erhielte, darüber zu entscheiden, welche Organisation die Bewilligung erhält, Sterbehilfe zu leisten. Eine Zulassung durch den Staat oder eine Bewilligungspflicht des Staates fände ich falsch, weil es dann in der Tat so wäre, dass solche Organisationen gleichsam mit dem Staat identifiziert würden und somit eine Art Gütesiegel erhielten. Das wäre falsch.

Die Motion enthält denn auch nur - aber immerhin - die Anregung bzw. im Falle einer Annahme den Auftrag an den Bundesrat, die Aufsichtstätigkeit gegenüber solchen Organisationen zu regeln und eine Grundlage hierfür zu schaffen. Dabei habe ich folgende Überlegungen angestellt: Rein staatsphilosophisch gesehen hat der Staat gegenüber den Tätigkeiten, die auf seinem Staatsgebiet ausgeführt werden, Verantwortlichkeiten in unterschiedlicher Weise wahrzunehmen. Im Regelfall hat er sich der Einflussnahme zu enthalten; er hat der Selbstverantwortung des Einzelnen, der Organisationen und der Unternehmungen den Vorzug zu [PAGE 650] geben. Es gibt aber sensible Bereiche, bei denen für den Staat auch staatsphilosophisch gesehen eine Verpflichtung entsteht, korrigierend eingreifen zu können, falls die entsprechenden sensiblen Tätigkeiten nicht richtig ausgeführt werden.

Welche Möglichkeiten stehen dem Staat hierfür zur Verfügung? Der Bundesrat erwähnt, dass ihm eine hoheitliche Tätigkeit auch durch das Strafrecht möglich ist: Das Strafrecht biete die Möglichkeit, etwas retrospektiv zu beurteilen, Konsequenzen zu ziehen, und bewirke damit, dass sich der Mensch - im Hinblick auf eine mögliche Strafe - richtig zu verhalten pflege. Das ist in vielen Fällen richtig; in diesem Bereich genügt es meines Erachtens aber nicht.

Die zweite Möglichkeit einer Einflussnahme wäre eine Bewilligung. Aus den von mir genannten Gründen erachte ich eine Bewilligung und eine förmliche Zulassung als falsch.

Dann bleibt eine Aufsicht, und eine Aufsicht kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Es mag vielleicht makaber scheinen, aber ich habe mir überlegt, in welch anderem Zusammenhang der Staat Aufsichtstätigkeiten ausübt. Ein Bereich umfasst beispielsweise alle technischen Tätigkeiten, die in einem erheblichen Masse sicherheitsrelevant sind, und der Staat hat gerade hier mit einer neuen Gesetzesvorlage Ideen zum Durchbruch verholfen, die meines Erachtens auch hier Anwendung finden könnten. Es ist richtig, wenn der Staat bezüglich solcher sensiblen Tätigkeiten - seien sie nun sensibel bezüglich der Sicherheit oder eben auch bezüglich des Lebens von Menschen - gewisse Richtlinien vorgibt. Er hat gewisse Verhaltensweisen, gewisse Vorgehensweisen als notwendig zu erklären, und er kann demjenigen, den er mit solchen Vorgehensvorschriften belastet, die Verpflichtung auferlegen, hierüber selbst die Kontrolle auszuüben. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade in diesem Bereich die Verpflichtung, detaillierte Aufzeichnungen zu machen, genau festzuhalten, was jeweils gemacht wurde, die Einhaltung der Richtlinien festzuhalten, eine angemessene Selbstkontrolle der Organisationen wäre. Diese Selbstkontrolle allein genügt aber nicht. Der Staat muss erstens überprüfen können, ob diese Selbstkontrolle richtig gemacht wird; zweitens, ob diese Selbstkontrolle vollständig gemacht wird, und drittens, ob aufgrund von Erfahrungen, die bei dieser Selbstkontrolle gemacht werden, ein Eingreifen staatlicherseits zu erwägen ist.

Wegen dieser Möglichkeit des relativ milden Vorgehens der staatlichen Instanzen ist es meines Erachtens richtig, dass wir diese Motion annehmen, damit wir dann aufgrund eines konkreten Vorschlages eine Entscheidung treffen können, welche dieser sehr sensiblen und sehr diffizilen Sache gerecht wird.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.