Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-21
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich kann auf den schriftlichen Bericht verweisen. Es geht um die Frage, ob der von Herrn Schlüer verfasste Artikel, der Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit als Nationalrat in Zusammenhang steht oder nicht. Der Artikel und die beiden Seiten der "Schweizerzeit", auf denen dieser Artikel steht, wurden Ihnen ausgeteilt. Es ist der Artikel mit dem Titel "Der Denunziant".
Dieser Zusammenhang wird in Artikel 17 unseres Parlamentsgesetzes verlangt, damit man sich als Parlamentarier oder als Parlamentarierin auf das Immunitätsrecht berufen kann. Unsere Kommission betont, dass die Regelungen bezüglich Immunität weit ausgelegt werden müssen, um den Parlamentsbetrieb zu sichern und den freien politischen Diskurs zu ermöglichen. Also mit anderen Worten: im Zweifel eher zugunsten des Parlamentsmitgliedes.
Doch sind wir an das Gesetz gebunden. In den Richtlinien für die Auslegung und die Handhabung der gesetzlichen Immunitätsbestimmungen wird ausdrücklich festgehalten, dass der Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des Parlamentsmitgliedes nicht leichthin angenommen werden darf. Der Zusammenhang muss nachgewiesen werden. Nachdem dieser erforderliche Zusammenhang im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, ist für das Strafverfolgungsprivileg kein Platz.
Namens der Kommission muss ich Sie daher ersuchen, gemäss dem schriftlichen Bericht auf das Gesuch nicht einzutreten.