Müller Thomas · Nationalrat · 2007-09-17
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Antrag der Minderheit Fluri mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt, im Wesentlichen aus vier Gründen:
1. Der Eigengebrauch in Artikel 19 URG ist sehr eingeschränkt auf die Familie und die engsten Freunde. Es findet also keine handelsmässige Weiterverwendung des Werkes statt.
2. Für den Konsumierenden ist die Unterscheidung, ob seine Quelle legal oder illegal ist, nicht durchwegs möglich und manchmal Glückssache. Der Preis kann ein Indiz sein. Aber Sie können im Internet aus illegaler Quelle Werke downloaden, für die Sie bezahlen, und umgekehrt können Sie Werke gratis downloaden, die aus legaler Quelle stammen.
3. Die rechtliche Kontrolle von Werkverwendungen im privaten Bereich ist ohne unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre schlicht nicht möglich. Man müsste in privaten Wohnungen private PC durchsuchen oder beschlagnahmen, um das nachzuweisen.
4. Die Systematik, dass der Upload eines illegalen Werkes oder Werkexemplars strafbar ist, ist richtig. Umgekehrt soll der Download straffrei bleiben.
Namens der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit Fluri abzulehnen.