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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Artikel 87 Absatz 1 Litera c sollte gestrichen werden, da Verstösse gegen Vorschriften über den Umgang mit Tierarzneimitteln bereits von den Tatbeständen in Artikel 86 Absatz 1 Literae a bis c und von der Auffangbestimmung in Artikel 87 Absatz 1 Litera g erfasst werden. Eine separate Erwähnung in Litera c ist unnötig, ja missverständlich, weil der Eindruck entstehen könnte, mit Tierarzneimitteln seien keine Vergehen möglich.

Zu Absatz 1bis: In Artikel 67 wurde bereits vom Nationalrat Absatz 1 gestrichen und damit beschlossen, dass gewerbsmässig gegen dieses Gesetz verstossende Unternehmungen mit höheren Geldstrafen belastet werden können. Dieser Entscheid zieht das Einfügen einer Bestimmung in Artikel 87 nach sich, die ermöglicht, dass der handelnde Einzelne bei Gewerbsmässigkeit schärfer belangt werden kann.

[PAGE 616] In Absatz 5 ist noch eine redaktionelle Anpassung an bereits gefällte Entscheide vorzunehmen.